CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Verbindliche Auskunft - Kostenberechnung
verbindliche Auskunft - Der BFH hat sich für ein aktuelles Urteil (22.04.2015, IV R 13/12) ausführlich mit der Bestimmung des Gegenstandswerts einer verbindlichen Auskunft befasst.
In den Leitsätzen stellten die Richter klar:- Der Gegenstandswert einer erteilten Auskunft richtet sich nach dem gestellten Antrag und den sich daraus ergebenden steuerlichen Auswirkungen. Dafür ist auf die Differenz zwischen dem Steuerbetrag, der aufgrund der von dem Antragsteller vorgetragenen Rechtsauffassung entstehen würde, und dem Steuerbetrag abzustellen, der sich bei einer von der Finanzbehörde vertretenen entgegengesetzten Rechtsauffassung ergeben würde.
- Steuerliche Auswirkungen, die sich mittelbar ergeben können, die jedoch nicht selbst zum Gegenstand des Antrags auf verbindliche Auskunft gemacht worden sind, werden bei der Bemessung der Auskunftsgebühr nicht berücksichtigt.
- Der Gegenstandswert wird nach den Grundsätzen der gerichtlichen Streitwertermittlung für ein Hauptsacheverfahren berechnet.
Der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist ein wichtiger Teil zur Erlangung von Steuer- und Planungssicherheit.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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