Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (83 Worte)

Tierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 04.02.2015 (15 K 1779/14 E) entschieden, dass die Aufwendungen für Betreuung von Haustieren im Haushalt der Besitzer als haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG abziehbar seien.

Damit vertrat das Gericht den entgegengesetzten Standpunkt zur Meinung der Finanzbehörde. Diese lehnte die Abzugsfähigkeit entsprechend des BMF-Schreiben vom 10.01.2014 ab.

Aufwendungen für eine Tierbetreuung, bei der die Haustiere abgeholt werden und extern betreut werden, sind hingegen nicht gemäß § 35a EStG abziehbar.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Sonntag, 05. Mai 2024

Sicherheitscode (Captcha)