Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (210 Worte)

Androhung eines Zwangsgeldes, §§ 328 ff AO

Die gesetzlichen Regelungen über due Handhabung von Zwangsgeldern sind in §§ 328 ff AO geordnet. Zwangsgelder sind ein Druckmittel der Finanzbehörde, den Steuerpflichtigen zur Durchführung von steuerlichen Pflichten zu zwingen (Abgabe von Steuererklärungen).

Die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern jeweils bis zur Höhe von 25.000€ (§329 AO) kann im Übrigen so lange wiederholt werden, bis der Steuerpflichtige der Verpfichtung zur Abgabe der Steueranmeldungen/ -erklärungen nachgekommen ist.

Es kann ebenfalls gegen die nochmals angeforderte Steuererklärung gemäß § 152 AO ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, wenn die Abgabefrist nicht eingehalten wird.

Ebenso können die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO geschätzt werden. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt jedoch auch dann bestehen, wenn das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat.

Es kann auch sein, dass man außerdem bestraft oder mit Geldbuße belegt wird, falls infolge vorsätzlicher oder leichtfertiger Nichtabgabe der Erklärungen  Steuerverkürzungen eintreten ( §§ 370, 378 AO). Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, kann das Amtsgericht auf Antrag des Finanzamt bei natürlichen Personen Ersatzzwangshaft anordnen.

Sind die Erklärungen oder Anmeldungen eingereicht worden, das Zwangsgeld aber noch nicht beglichen, wird das Zwangsgeld zurück genommen, da die entsprechende Verpflichtung erfüllt wurde.

Haben Sie weitergehende Fragen oder konkrete Probleme bei der Androhung von Zwangsgeldern oder Festsetzung, sprechen Sie mich gern direkt an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Sonntag, 05. Mai 2024

Sicherheitscode (Captcha)