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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (124 Worte)

Steuerpflicht einer Abstandszahlung

Das Finanzgericht München urteilte in einem Fall, dass die Zahlung eines Geldbetrages für die Nichtausübung eines Rechtes einen umsatzsteuerlicher Umsatz darstellt (FG München, Beschluss, 18.07.2012, 14 V1350/12).

Im geurteilten Falle erhielt ein Grundstückseigentümer Geld für den Verzicht auf den Verkauf eines Grundstücks. Das Gericht war der Meinung, dass hier ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch stattgefunden hat und kein Schadensersatz.

Der Nicht-Verkäufer war nach Einschätzung des Gerichtes nicht gesetzlich oder aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung berechtigt, diese Zahlung zu erhalten. Im Falle dieser Abstandszahlung liege ein Leistungsaustausch vor, der dem Umsatzsteuergesetz unterliegt.

Inwieweit hier aufgrund dieser Umsatzsteuerbarkeit (es gilt das Umsatzsteuergesetz) eine Umsatzsteuerpflicht oder Umsatzsteuerfreiheit vorliegt, ist dann in einem zweiten Schritt zu prüfen.

Bei weiterführenden Detailfragen, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claa-Peter Müller, Hamburg

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Kommentare

Gäste - Martina Schoppik

am Mittwoch, 22. Mai 2013 09:03

Sehr geehrter Herr Müller,
habe meine letzte Arbeitsstelle ( Fachhandelsberaterin im Aussendienst ) aus betriebsbedingten Gründen verloren, mein ehemaliger Chef möchte mir jetzt eine Abstandszahlung für überlassene Kunden zukommen lassen.
Er möchte das ICH eine Rechnung an sein Unternehmen schreibe!! Mit oder ohne MwSt ???
Wie schreibe ich eine solche Rechnung und was muss aufgeführt sein?? Oder muss ER schriftlich etwas aufsetzen???

Ich freue mich auf ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen aus Bingen am Rhein
nach Hamburg
Martina Schoppik

Sehr geehrter Herr Müller, habe meine letzte Arbeitsstelle ( Fachhandelsberaterin im Aussendienst ) aus betriebsbedingten Gründen verloren, mein ehemaliger Chef möchte mir jetzt eine Abstandszahlung für überlassene Kunden zukommen lassen. Er möchte das ICH eine Rechnung an sein Unternehmen schreibe!! Mit oder ohne MwSt ??? Wie schreibe ich eine solche Rechnung und was muss aufgeführt sein?? Oder muss ER schriftlich etwas aufsetzen??? Ich freue mich auf ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen aus Bingen am Rhein nach Hamburg Martina Schoppik

Gäste - cpm

am Mittwoch, 22. Mai 2013 10:40

Sehr geehrte Frau Schoppik,
ich schreiben Ihnen eine email.
Mit freundlichen Grüßen
Müller
Steuerberater

Sehr geehrte Frau Schoppik, ich schreiben Ihnen eine email. Mit freundlichen Grüßen Müller Steuerberater
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