CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Handwerkerleistungen § 35a EStG
Die Verdopplung des abziehbaren Betrages für Handwerkerleistungen als haushaltsnahe Aufwendungen gilt für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2008 erbracht wurden; also erstmalig ab Veranlagungszeitraum 2009 (BFH, 18.10.212, VI R 65/10).
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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