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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (176 Worte)

ortsübliche Miete

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein "Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2013" auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können für Ihren Lohnsteuerabzug wählen, ob beide die Steuerklasse IV erhalten oder ob einer von ihnen die Steuerklasse III und der andere die Steuerklasse V erhalten soll.

Die Steuerklassenkombination III/V ist so konzipiert, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten zusammen ungefähr der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der mit Steuerklasse III versteuernde Ehegatte ca. 60 % und der mit Steuerklasse V eingestufte ca. 40 % des Einkommens erzielt. Bei hiervon abweichenden Konstellationen kommt es entweder zu Erstattungen oder Nachzahlungen.

Aus der Tabelle im nun veröffentlichten Merkblatt können die Ehegatten entsprechend der Höhe ihrer monatlichen Einkünfte die Steuerklassenkombination selbst vorher überprüfen, um feststellen zu können, bei welcher Kombination sie die geringste Lohnsteuer monatlich entrichten müssen.

Zum vollständigen Merkblatt gelangen Sie hier.

Zu weiterführenden speziellen Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Denn nicht nur die richtige Steuerklasse, sondern auch die frühzeitig festgestellten Freibeträge helfen bereits wührend des Jahres Steuern zu sparen.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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[…] Die ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht auf der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode bestimmt werden […]

[…] Die ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht auf der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode bestimmt werden […]