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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (224 Worte)

Anhebung des steuerfreien Existenzminimums

Das Bundeskabinett hat am 07.11.2012 die Anhebung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Steuerpflichtigen beschlossen. Alle Steuerpflichtige können ab kommendem Jahr 2013 mit geringfügigen Steuerentlastungen rechnen. Denn der Grundfreibetrag wird in zwei Stufen bis 2014 von zur Zeit € 8.004 um insgesamt € 348 angehoben. Für Alleinverdiener bedeutet das eine Entlastung von ca. € 70 pro Jahr. Spätestens im Jahre 2014 wird es wohl auch eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags geben.

Die Notwendigkeit der Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums hatte das BVerfG bereits 1992 angeordnet. Nach Meinung des Bundesverfasungsgerichtes reicht der bestehende Grundfreibetrag von momentan € 8.004 nicht mehr aus, um das Existenzminimum für die Steuerzahler steuerfrei zu stellen.

Hinsichtlich des Kinderfreibetrages besteht nach Meinung des Bundeskabinetts bis einschließlich 2013 kein Erhöhungsbedarf. Erst ab 2014 weist der Kinderfreibetrag wohl eine leichte Unterdeckung in Höhe von € 72 auf.

Das ebenfalls anstehende Gesetz zur Vermeidung der kalten Progressionsoll soll verhindern, dass die Inflation die entlastenden Lohnerhöhungen wieder "auffressen" und gleichzeitig der steigende Steuersatz weniger vom Netto läßt. Gewöhnlich profitiert der Staat von den Steuermehreinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen. Zukünftig wird die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht zum Umfang der kalten Progression darlegen.

Die wichtigste Grundlage für die Bemessung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums ist der sozialhilferechtliche Mindestbedarf der Bürger. Der notwendige Lebensunterhalt setzt sich zusammen z.B. aus Kosten für Leistungen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, für Kinder, Bildung, Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten), Kranken- und Pflegeversicherungsschutz...

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 
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Donnerstag, 02. Mai 2024

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