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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (95 Worte)

Änderungen bei Minijobs 2013

Am 19. September 2012 hatte das Bundeskabinett eine „Formulierungshilfe“ beschlossen. Diese Hilfe sieht zum Stichtag 01. Januar 2013 eine Reform der Minijobs vor.

Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes sind:
  • Die Entgeltgrenze bei den geringfügig Beschäftigung wird zum 01. Januar 2013 auf 450 Euro erhöht. Ebenso wird die Grenze für die Gleitzone auf 850 Euro nach oben reguliert.
  • Die bislang geltende Versicherungsfreiheit hinsichtlich der Rentenversicherung mit der Option zur vollen Versicherungspflicht wird zum 01. Januar 2013 in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt.
  • Für alle bereits vor dem 01.01.2913 bestehenden Beschäftigungsverhältnisse sind Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen worden.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Donnerstag, 02. Mai 2024

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