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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (130 Worte)

Beitrag für Künstlersozialkasse soll leicht steigen

Der Beitragssatz für die abgabepflichtigen Unternehmen soll für das Jahr 2013 auf 4,1 % steigen (2012 noch 3,9 %).

Wann muss man als Unternehmer eigentlich diese Abgabe zahlen? Hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Der Begriff Künstler ist hierbei sehr weit gefasst. Die Zwangsabgabe muss z.B. auch für selbstständige Grafiker, Texter oder Webdesigner bei Auftragsvergabe gezahlt werden.
  • Generell muss bei Auftragsvergabe an einen selbstständigen Künstler oder Publizisten für 2012 pauschal 3,9 % auf die gezahlten Honorare gezahlt werden.
  • Wenn Sie eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), eine OHG oder eine Partnerschaftsgesellschaft beauftragen, müssen Sie ebenfalls die Künstlersozialabgabe zahlen.
  • Nicht abgabepflichtig sind Aufträge, die Sie an eine GmbH, GmbH & Co. KG, UG oder eine Limited vergeben.

Für nähere Details sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Sonntag, 28. April 2024

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