CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Beitrag für Künstlersozialkasse soll leicht steigen
Der Beitragssatz für die abgabepflichtigen Unternehmen soll für das Jahr 2013 auf 4,1 % steigen (2012 noch 3,9 %).
Wann muss man als Unternehmer eigentlich diese Abgabe zahlen? Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Der Begriff
Künstler
ist hierbei sehr weit gefasst. Die Zwangsabgabe muss z.B. auch für selbstständige Grafiker, Texter oder Webdesigner bei Auftragsvergabe gezahlt werden. - Generell muss bei Auftragsvergabe an einen selbstständigen Künstler oder Publizisten für 2012 pauschal 3,9 % auf die gezahlten Honorare gezahlt werden.
- Wenn Sie eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), eine OHG oder eine Partnerschaftsgesellschaft beauftragen, müssen Sie ebenfalls die Künstlersozialabgabe zahlen.
Nicht abgabepflichtig sind Aufträge, die Sie an eine GmbH, GmbH & Co. KG, UG oder eine Limited vergeben.
Für nähere Details sprechen Sie mich gern an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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