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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (81 Worte)

Einkunftsarten

Der Gesetzgeber unterscheidet sieben Einkunftsarten: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, 4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen, 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und 7. Sonstige Einkünfte im Sinne des Paragraphen 22 Einkommensteuergesetz.
Zu unterscheiden ist hier der Begriff der Einkünfte. Für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist die Einkunft der Gewinn, bei den übrigen Einkunftsarten der Überschuss.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 02. Mai 2024

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