CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (89 Worte)
BFH, 25.09.2014, III R 25/13
Das FG Schleswig Holstein hat entschieden, dass Betreuer von Kindern, die eine kostenlose Mahlzeit bekommen, diese nicht zu versteuern hätten.
Da auch in Kinderheimen Lohnsteuerprüfungen durchgefüht werden, hat ein Prüfer auf die Nachzahlung von Lohnsteuer bestanden. Dieser erkannte die steuerfreien Mahlzeiten nicht an.
Das FG Schleswig Holstein entschied anders, da es in dem gemeinsamen Ritual zum einen eine familienähnliche Situation erkennen kann und zum anderen sei die Teilnahme an den Mahlzeiten vertragliche Verpflichtungen.
(Finanzgericht Schleswig- Holstein, Pressemitteilung vom 29.3.2012 zum Urteil 5 K 64/11 vom 23.1.2012)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Da auch in Kinderheimen Lohnsteuerprüfungen durchgefüht werden, hat ein Prüfer auf die Nachzahlung von Lohnsteuer bestanden. Dieser erkannte die steuerfreien Mahlzeiten nicht an.
Das FG Schleswig Holstein entschied anders, da es in dem gemeinsamen Ritual zum einen eine familienähnliche Situation erkennen kann und zum anderen sei die Teilnahme an den Mahlzeiten vertragliche Verpflichtungen.
(Finanzgericht Schleswig- Holstein, Pressemitteilung vom 29.3.2012 zum Urteil 5 K 64/11 vom 23.1.2012)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
Stay Informed
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare