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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (129 Worte)

Menschen mit einer Behinderung

Es gibt für Menschen mit einer Behinderung zwei Wege, die oft sehr hohen behinderungsbedingten Kosten steuerlich geltend zu machen.

Entweder kann man mit dem Grad der Behinderung den Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG) geltend machen oder aber man berücksichtigt alle typischen und atypischen behinderungsbedingten Kosten in vorhandener Höhe als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art (§ 33 EStG).

Ist ein Behindertenpauschbetrag einem Kind zuzurechnen, ist dieser Pauschbetrag auf Antrag auf die Eltern je zur Hälfte übertragbar.

Da eine Berechnung sehr individuell ausfällt und von verschiedenen Faktoren wie Fahrtkosten, Kosten für das behindertengerechte Wohnen, Krankheit, Kuren und Begleitung im Urlaub (nur um einige zu nennen) abhängig ist,  können Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ermitteln, welche Kosten in welcher Höhe abziehbar sind und welche Nachweise hierfür erbracht werden müssen. 

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Freitag, 03. Mai 2024

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