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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (140 Worte)

Mein Arbeitszimmer vermiete ich an meinen Chef

Wer möchte nicht gerne ein home office haben? Einfach aufstehen, duschen und gleich anfangen. Kein langer Arbeitsweg oder Verkehrsstau.

Die Lösung liegt auf der Hand: Das Arbeitszimmer an den Chef vermieten.

Es gilt jedoch zu beachten, ob die Zahlung des Chefs als

1. Lohn zu versteuern ist oder aber als

2. Einkünfte aus Vermietung.

Arbeitet man aus eigenem Interesse von zu Hause aus, ist die Zahlung des Chefs als Lohn regulär zu versteuern. Hat man jedoch aus betrieblichem Interesse ein home office, dann ist die Zahlung eine Einnahme aus Vermietung und die Kosten, die Ihnen entstehen, können mit den Einnahmen gegengerechnet werden.

Ein Betriebliches Interesse liegt vor, wenn

- kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügumg steht, oder kein Raum von fremden Dritten angemietet werden kann

- ein schriftlicher Vertrag über die Vermietung Ihres Raumes geschlossen wurde.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 09. Mai 2024

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