CPM Steuerberater News
Änderung der USt-Vorschriften
Die EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, die geltenden Vorschriften für die Anwendung der ermäßigten Umsatzsteuer-Sätze (7%) auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern.
Die zur Zeit in Deutschland maßgebenden Vorschriften seien mit dem EU-Recht nicht vereinbar.
In Deutschland wird momentan auf alle Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken der ermäßigte Umsatzsteuer-Satz angewendet.
Die Umsatzsteuer-Vorschriften der Europäischen Union enthalten demgegenüber jedoch ein Verzeichnis aller Gegenstände und Dienstleistungen, auf die ein ermäßigter Steuersatz angewendet werden darf - Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken sind nicht aufgeführt.
Da das EU-Recht von den Mitgliedstaaten eng auszulegen ist und strikt angewendet werden muss, ist auf entsprechende Lieferungen der normale Umsatzsteuersatz (19%) anzuwenden.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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