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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (101 Worte)

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Die Zahl der Unternehmen, die ihr Unternehmen im Internet präsentieren, steigt stetig an. Dies geschieht über spezielle Portale oder über eigene Websites.

Doch wie sind die Kosten für eine Website bzw. die eigene Domain steuerlich zu beurteilen?

Der Kaufpreis für eine Internet-Adresse ist zu aktivieren und darf den Gewinn nicht mindern.

Doch die Kosten für die Erstellung der Site wird abgeschrieben dank Dienstleistungsvertrag. Wird das Portal durch einen Webdesigner im Rahmen eines Werkvertrages erstellt, sind die Kosten zunächst ebenfalls zu aktivieren. Diese Kosten für die Website können jedoch auf fünf Jahre verteilt und abschreiben werden.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

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Mittwoch, 08. Mai 2024

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