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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (124 Worte)

BFH, 13.01.2015, IX R 13/14

Ursprünglich war es geplant, dass die Regelungen zur elektronischen Übermittlung der Daten der Steuerbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig für alle Wirtschaftsjahre anzuwenden zu müssen, die nach dem 31.12.1010 beginnen.

Die vom Bundesministerium für Finanzen formulierten Anforderungen an diese E-Bilanz waren jedoch sehr vielschichtig. Diese strengen Anforderungen richteten sich z.B. an die zu übermittelnden Datensätze und da speziell an die Gliederungstiefe und den Detaillierungsgrad. Dies stieß in der Wirtschaft auf deutliche Ablehnung. Um hier ein Einvernehmen zu schaffen, wurden die Kritikpunkte erneut aufgegriffen und die Erstanwendung dieser neuen Regelungen verschoben (IV C 6 - S 2133-b/10/10001).

Die Verpflichtung gilt somit erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Für nähere Details stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Einen kurzen Überblick finden Sie unter haufe.de

http://www.haufe.de/finance/topIssueDetails?objectIds=1317300174.71
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