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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (128 Worte)

Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Das BMF weist darauf hin, dass eine rechtssichere Anwendung der im Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgesehenen Erleichterungen bei der Übermittlung elektronischer Rechnungen erst mit Inkrafttreten des Gesetzes möglich ist.

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht eine rückwirkende Anwendung der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 01. Juli 2011 vor. Allerdings hat der Bundesrat am 08. Juli 2011 diesem Gesetz nicht zugestimmt. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wird zurzeit geprüft.

Eine rechtssichere Anwendung der vorgesehenen Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung (z.B. Versendung einer Rechnung per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) ist erst mit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 möglich.

Quelle: BMF, Haufe Online-Redaktion 01.08.2011
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