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Notarielle Gründung

Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung

Allgemein

Grundlage

Jeder Gründer, der in Deutschland eine Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft errichten möchte, wird einen Notar aufsuchen müssen.

Dies ist deshalb notwendig, da diese Gesellschaften die Gründungsurkunden und den Gesellschaftsvertrag notarielle beglaubigen und in das Handelsregister eintragen lassen müssen.

Eine solche Gründung ist somit ohne Notartermin nicht möglich.

Um den Fahrplan für die Gründung effizient zu planen, sollten wir uns zusammensetzen und den Rahmen besprechen.

Vorbereitung

Notwendige Angaben

Um z.B. die Gründung einer GmbH effizient vorzubereiten, benötigen wir folgende Angaben bzw. Unterlagen:

  • Gesellschaftsname
  • Name, Adresse der/des Gesellschafter(s), Geb.-Datum
  • Name, Adresse der/des Geschäftsführer(s), Geb.-Datum
  • Stammkapital, Höhe der Einzahlung
  • Zweck der Gesellschaft
  • Kopien der Personalausweise der Beteiligten
  • Wunschtermin der Gründung

Wir leiten diese Unterlagen bzw. Angaben an den Notar weiter. Dieser bereitet die entsprechenden Gründungsunterlagen vor. Sie erhalten dann die Entwürfe zur Durchsicht. Dann vereinbaren wir in Abstimmung mit Ihnen den Termin.

Ablauf

Notartermin

Bei einem Notartermin zur Gründung der Gesellschaft sollten alle Geschäftsführer anwesend sein, da diese unmitelbar nach Gesellschaftsgründung eingesetzt werden müssen.

Die Gesellschafter jedoch müssen praktisch nicht selbst anwesend sein, sondern können sich durch die Geschäftsführer vertreten lassen. Hierzu benötigen die Geschäftsführer eine notariell beglaubigte Vollmacht des entsprechenden Gesellschafters.

Um eine wirksame Gründung sicherzustellen, müssen die Gründungsunterlagen für die Geschäftsführer verstanden werden. Dazu ist es zwingend notwendig, dass die Deutschkenntnisse der Gründer ausreichend sind. Ansonsten muss ein Dolmetscher beim Notartermin anwesend sein.

Während des Termins sichtet der Notar noch einmal alle Dokumente und prüft sie auf Vollständigkeit und Gültigkeit. Ebenso werden die Ausweise der Anwesenden, unter Umständen die Vollmachten, die Satzung, Gesellschafterliste kontrolliert.

Der Notar liest grundsätzlich alle Gründungsunterlagen den Beteiligten vor Ort noch einmal vor. Das kann merkwürdig anmuten, da die Unterlagen bereits vorher als Entwürfe gecheckt wurden. Dies stellt aber sicher, dass bei Unterzeichnung der Gründungsunterlagen der jeweilige Inhaltsstand dargelegt wurde.

Nach kompletter Verlesung der Unterlagen und Feststellung deren Richtigkeit unterschreiben der Notar und die / der Geschäftsführer die Handelsregisteranmeldung.

Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag (inklusive Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste). Ebenso die Anmeldung zum Handelsregister.

Der Notartermin dauert ungefährt eine halbe bis eine Stunde.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin, damit wir die genauen Schritte besprechen können, um Ihre Gründung in die Wege zu leiten.

Was ist möglich?

Gesellschaftsformen

Gern begleiten wir für Sie folgende gängige Gründungsvorgänge:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)

  • Kommanditgesellschaft (KG)

  • GmbH & Co KG bzw. UG & Co KG

  • gemeinnützige GmbH bzw. gUG (haftungsbeschränkt)

  • Kapitalgesellschaften in Holdingstruktur

  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)

Was macht Sinn?

Für und Wider

Wer allein gründen möchte und dabei eine Haftungsbeschränkung anstrebt, für den kommt als erstes die GmbH bzw. die UG (haftungsbeschränkt) in Betracht.

Dies hat den Vorteil, dass das Unternehmen klar strukturiert ist und der Gesellschafter gleichzeitig der Geschäftsführer ist. Als Geschäftsführer bezieht der Gründer sein Gehalt. Als gesellschafter erhält der Gründer eine Dividende.

Hierbei werden faktisch drei Steuersubjekte geschafften, die separat betrachtet werden und auch besteuert werden

  • Gesellschaft (Kapitalgesellschaft)
  • Gesellschafter (Privatperson)
  • Geschäftsführer (Privatperson)

Wer allein gründen möchte und ebenfalls eine Haftungsbeschränkung anstrebt, aber eine Personengesellschaft bevorzugt, wird die Gründungsform GmbH & Co KG wählen.

Hierbei ist die Gesellschaftsorganisation etwas komplizierter, da wir zwei Gesellschaften vereinen: GmbH und KG.

Der Vorteil ist jedoch der, dass der Gründer kein Gehalt aus der KG bezieht, sondern der Gewinn der KG ihm direkt zugerechnet wird.

All diese Feinheiten gilt es abzuwägen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Benötigen Sie konkrete Hilfe?

Scheuen Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.

Wir versuchen für Sie ein "Rundum-Partner" zu sein, der alle relevanten Bereiche des Unternehmer-Seins abdeckt.

Wenn Sie z.B. Fragen haben

  • bei der Optimierung und Anpassung Ihrer Buchhaltung und Aufzeichnungen aufgrund geänderter steuerlicher Vorschriften,
  • bei der effizienteren Abwicklung Ihrer Lohnbuchhaltung,
  • bei der zieloptimierten Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse und Steuererklärungen,
  • bei der Vermögensumschichtung,
  • bei der Änderung der Gesellschaftsform zur Ausnutzung anderer Vorteile,
  • die Abstimmung zwischen privatem Vermögen und betrieblichem Vermögen.

Das soll heißen, wir verwalten Sie nicht nur und Ihr Unternehmen, sondern wir gestalten zusammen mit Ihnen.

Wenn Sie einen Partner suchen, einen Mitgestalter und Berater, dann sprechen Sie mich an.

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