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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (68 Worte)

unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat sich mit Urteil vom 21.06.2017 (5 K 7/16) zu den Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf eine mögliche elektronische Einspruchseinreichung geäußert.

Weist die Rechtsbehelfsbelehrung entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hin, ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 FGO.

Die Einspruchsfrist beträgt sodann ein Jahr.

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Donnerstag, 02. Mai 2024

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