CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (68 Worte)
unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat sich mit Urteil vom 21.06.2017 (5 K 7/16) zu den Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf eine mögliche elektronische Einspruchseinreichung geäußert.
Weist die Rechtsbehelfsbelehrung entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hin, ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 FGO.Die Einspruchsfrist beträgt sodann ein Jahr.
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