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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Preisgelder aus Pokerturnieren - gewerbliche Einkünfte?
Der BFH hatte sich in einem Urteil vom 16.09.2015 (X R 43/12) zu den Gewinnen bzw. Preisgeldern aus einem Pokerturnier geäußert.
Das Pokerturnier (im Urteil in den Varianten "Texas Hold'em" und "Omaha") ist nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben im Allgemeinen nicht als reines - und damit per se nicht steuerbares - Glücksspiel, sondern als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen.Die für die Bejahung eines Gewerbebetriebs erforderliche Abgrenzung zwischen einem "am Markt orientierten", einkommensteuerbaren Verhalten und einer nicht steuerbaren Tätigkeit muss stets anhand des konkret zu beurteilenden Einzelfalls vorgenommen werden. Sie wird sich praktisch in erster Linie nach den Tatbestandsmerkmalen der Nachhaltigkeit und der Gewinnerzielungsabsicht, ggf. auch nach dem ungeschriebenen negativen Tatbestandsmerkmal der Nichterfüllung der Voraussetzungen einer privaten Vermögensverwaltung, richten.
Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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