Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (214 Worte)

Bestechungsgelder

Der BFH hatte sich in einem Urteil vom 16.06.2015 (IX R 26/14) zum Erhalt von Bestechungsgeldern, die Herausgabe der Bestechungsgelder an den Arbeitgeber sowie zu dem Verzicht von Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber zur Schadenswiedergutmachung geäußert.

In den Leitsätzen hielten die Richter fest, dass dem Arbeitnehmer von einem Dritten gezahlte Bestechungsgelder sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG darstellen.

Die Herausgabe der Bestechungsgelder an den geschädigten Arbeitgeber führt im Abflusszeitpunkt zu Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG.

Die Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG ist verfassungsgemäß.

In der Urteilsbegründung stellten die Richter dar, dass bei den dem Kläger in den Jahren 2000 bis 2005 zugeflossenen Bestechungsgeldern es sich um Einnahmen aus sonstigen Leistungen i.S. vom § 22 Nr. 3 EStG handelt.

Nach § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG sind sonstige Einkünfte Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EStG) noch zu den Einkünften i.S. von § 22 Nr. 1, 1 a, 2 oder 4 EStG gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände.

Eine (sonstige) Leistung i.S. von § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das um des Entgelts willen erbracht wird. Hierzu gehört auch das einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlte Bestechungsgeld.

Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 03. Mai 2024

Sicherheitscode (Captcha)