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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (180 Worte)

Kein Vorsteuerabzug aus Abdeckrechnungen

Kein Vorsteuerabzug für Abdeckrechnungen für "schwarze Gehälter"

Das Finanzgericht Hamburg hat im Urteil vom 25.11.2014 (3 K 85/14) entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus sog. Abdeckrechnungen, die zum Zwecke des Ausgleichs von "schwarzen" Gehaltszahlungen in die Buchhaltung aufgenommen werden, ausgeschlossen sei.

Zum Thema der fortlaufenden Rechnungsnummern als Teil von ordnungsgemäßen Rechnungen führte das Gericht umfassend aus:

Eine lückenlose zahlenmäßige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist grundsätzlich nicht zwingend, da es um die Einmaligkeit der erteilten Rechnungsnummer geht. Es ist bei der Erstellung der Rechnungsnummer zulässig, eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden und auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer bleibt es dem Rechnungsaussteller überlassen, wie viele und welche separaten Nummernkreise geschaffen werden, in denen eine Rechnungsnummer jeweils einmalig vergeben wird. Dabei sind Nummernkreise für zeitlich, geographisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche zulässig, z. B. für Bestandsobjekte. Es muss jedoch gewährleistet sein (z. B. durch Vergabe einer bestimmten Klassifizierung für einen Nummernkreis), dass die jeweilige Rechnung leicht und eindeutig dem jeweiligen Nummernkreis zugeordnet werden kann und die Rechnungsnummer einmalig ist.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 02. Mai 2024

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