CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Einbeziehung des Krankengeldes in den Progressionsvorbehalt
Der BFH hatte sich in einem Urteil vom 13.11.2014 (III R 36/13) dahingehend geäußert, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, wenn das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung in den Progressionsvorbehalt einbezogen würde, nicht aber das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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