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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (73 Worte)

Vorsteuerabzug § 15 UStG

Unabhängig davon, ob Unternehmen die Umsatzbesteuerung nach der Ist-Besteuerung (nach vereinnahmtem Entgelt, § 20 S. 1 UStG) oder der Soll-Besteuerung (nach vereinbartem Entgelt, § 16 Abs. 1 S. 1 UStG) vornehmen, kann ein Vorsteuerabzug nach § 15 UStG vorgenommen werden, wenn 2 Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. ordnungsgemäße Rechnung liegt vor und die Leistung ist erbracht oder
  2. ordnungsgemäße Rechnung liegt vor und Entgelt ist bezahlt.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Mittwoch, 01. Mai 2024

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