CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Vorsteuerabzug § 15 UStG
Unabhängig davon, ob Unternehmen die Umsatzbesteuerung nach der Ist-Besteuerung (nach vereinnahmtem Entgelt, § 20 S. 1 UStG) oder der Soll-Besteuerung (nach vereinbartem Entgelt, § 16 Abs. 1 S. 1 UStG) vornehmen, kann ein Vorsteuerabzug nach § 15 UStG vorgenommen werden, wenn 2 Voraussetzungen erfüllt sind:
- ordnungsgemäße Rechnung liegt vor und die Leistung ist erbracht oder
- ordnungsgemäße Rechnung liegt vor und Entgelt ist bezahlt.
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