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Deutsche Lufthansa darf Leih-Flugbegleiter beschäftigen
Die Gruppenvertretung der Flugbegleiter scheiterte am Dienstag mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem LAG. Sie wollte erreichen, dass Flugzeuge der Deutschen Lufthansa weiterhin nur mit eigenem Kabinenpersonal und nicht mit Stewards und Stewardessen aus Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden.
Nach Ansicht der Richter des LAG Hessen kam es auf die Vereinbarung der Tarifvertragsparteien vom 3. Mai 2005 nicht an. Tariflicher Ansprüche könnten allein die Tarifvertragsparteien selbst durchsetzen.
Einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch habe die Gruppenvertretung auch nicht, weil angeblich drohende Gesetzesverstöße, zum Beispiel durch die Freistellung eigenen Kabinenpersonals, nicht glaubhaft gemacht worden seien (Beschl. v. 03.07.2012, Az. 4 TaBVGa 69/12).
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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