Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (106 Worte)

Deutsche Lufthansa darf Leih-Flugbegleiter beschäftigen

Die Gruppenvertretung der Flugbegleiter scheiterte am Dienstag mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem LAG. Sie wollte erreichen, dass Flugzeuge der Deutschen Lufthansa weiterhin nur mit eigenem Kabinenpersonal und nicht mit Stewards und Stewardessen aus Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden.

Nach Ansicht der Richter des LAG Hessen kam es auf die Vereinbarung der Tarifvertragsparteien vom 3. Mai 2005 nicht an. Tariflicher Ansprüche könnten allein die Tarifvertragsparteien selbst durchsetzen.

Einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch habe die Gruppenvertretung auch nicht, weil angeblich drohende Gesetzesverstöße, zum Beispiel durch die Freistellung eigenen Kabinenpersonals, nicht glaubhaft gemacht worden seien (Beschl. v. 03.07.2012, Az. 4 TaBVGa 69/12).

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 03. Mai 2024

Sicherheitscode (Captcha)