CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Nicht vergessen: Mitarbeiterfoto nach Kündigung entfernen
Lehnt der Chef es ab, persönliche Daten und Fotos von ehemaligen Mitarbeitern von der Website des Betriebes zu entfernen, kann der Ex-Mitarbeiter die Löschung per einstweiliger Verfügung erzwingen. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden.
Laut des Urteils des Landesarbeitsgerichts Hessen bestehe kein berechtigtes Interesse einer Firma, die Daten einer ehemaligen Arbeitnehmerin nach dem Ausscheiden weiter zu veröffentlichen.
(Az. 19 SaGa 1480/11)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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