CPM Steuerberater News
Änderung beim Gründerzuschuss
Der Bundestag hat mit seiner Zustimmung zum "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" am 23.09.2011 die Änderungen beim Gründungszuschuss beschlossen.
Der Gründungszuschuss wird von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt. Das Gesetz sieht ebenfalls eine Vereinheitlichung der sog. Eingliederungszuschüsse vor. Das Gesetz wird noch formell ausgefertigt und dann nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesanzeiger veröffentlicht. Erst mit der Veröffentlichung tritt es in Kraft. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat als voraussichtliches Datum des Inkrafttretens den 01.11.2011 geplant. Wenn jedoch die weiteren Schritte zügig durchgeführt werden, könnte es auch schon in der zweiten Oktoberhälfte in Kraft treten.
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