Accessibility Tools

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
2 minutes reading time (323 words)

Haftungsbefreiung für zukünftige Geschäftsführer:innen

Grundsätzlich ist die Haftungsvermeidung für Schäden des Unternehmens bzw. der Gesellschaft, für das bzw. für die Geschäftsführer:innen tätig sind, ein wichtiges und äußerst bedeutsames Thema. 

Dieses Thema sollte unbedingt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt besprochen werden.

Aus unserer praktischen Erfahrung heraus, ergeben sich folgende Aspekte, die dann berücksichtigt werden sollten:

Rechtsrahmen: § 31a BGB und darüber hinaus

Die Haftungslage unterscheidet sich grundlegend zwischen ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Geschäftsführern:

Ehrenamtliche Geschäftsführung

§ 31a BGB bietet bereits wesentlichen Schutz:

  • Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein bei Inanspruchnahme durch Dritte
  • Keine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit gegenüber Verein und Mitgliedern

Hauptamtliche Geschäftsführung

Für eine hauptamtliche Geschäftsführerin gelten verschärfte Haftungsregeln:

Zivilrechtliche Haftungsrisiken:

  • Positive Vertragsverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB)
  • Deliktische Ansprüche (§ 823 BGB)
  • Haftung für leichte Fahrlässigkeit möglich


Strafrechtliche Risiken:

  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • Insolvenzverschleppung


Steuerrechtliche Haftung:

  • Als gesetzliche Vertreterin (§ 69 AO)
  • Organisationsverschulden bei mangelnder Überwachung

Praktische Maßnahmen zur Haftungsbefreiung

1. Vertragliche Regelungen


Dienstvertrag sollte enthalten:

  • Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit
  • Haftungsobergrenzen (Cap)
  • Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein
  • D&O-Versicherung (Directors & Officers)

2. Satzungsänderungen

Die Vereinssatzung kann ergänzt werden durch:

  • Haftungsausschluss für Organmitglieder bei einfacher Fahrlässigkeit
  • Freistellungspflicht des Vereins bei Außenhaftung
  • Regelungen zur D&O-Versicherung

3. Versicherungsschutz


D&O-Versicherung
für Vereine:

  • Deckt persönliche Haftungsrisiken von Vereinsvorständen
  • Kosten für Rechtsverteidigung
  • Vermögensschäden durch Pflichtverletzungen
  • Wichtig: Auf ausreichende Deckungssummen achten (mind. 1-2 Mio. EUR)

4. Organisatorische Maßnahmen

  • Klare Aufgabenverteilung und Kompetenzregelung
  • Regelmäßige Schulungen zu steuerlichen und rechtlichen Pflichten
  • Dokumentation aller Entscheidungen
  • Externe Beratung bei komplexen Fragen

Berücksichtigungspunkte vor Annahme der Position:

  1. Vertragsverhandlung: Lassen Sie einen hauptamtlichen Geschäftsführervertrag mit Haftungsausschlussklauseln und Freistellungsansprüchen aufsetzen
  2. D&O-Versicherung: Sichern Sie zu, dass der Verein eine angemessene D&O-Versicherung abschließt
  3. Satzungsprüfung: Lassen Sie prüfen, ob die Satzung haftungsrechtliche Regelungen enthält
  4. Schulungen: Vereinbaren Sie regelmäßige Schulungen zu Steuer- und Vereinsrecht


Wichtige Klauseln für den Vertrag:

  • "Die Geschäftsführerin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit"
  • "Der Verein stellt die Geschäftsführerin von allen Ansprüchen Dritter frei"
  • "Haftungsbeschränkung auf vorhersehbare Schäden"
  • "Anspruch auf D&O-Versicherungsschutz"
×
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Related Posts

 

Comments

No comments made yet. Be the first to submit a comment
Already Registered? Login Here
Saturday, 17 January 2026

Captcha Image