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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Steuerneutrale Aufspaltung einer GmbH & Co. KG: Vorteile, Risiken & Praxis-Tipps

Die Aufspaltung einer GmbH & Co. KG in zwei separate Gesellschaften ist ein komplexer, aber steuerrechtlich attraktiver Umstrukturierungsvorgang, der unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerneutral durchgeführt werden kann. Diese Analyse beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, steuerlichen Auswirkungen und praktischen Handlungsempfehlungen für diesen Sachverhalt.

Rechtlicher Rahmen und Grundlagen

Die Aufspaltung einer GmbH & Co. KG unterliegt dem Umwandlungsgesetz (UmwG) und wird steuerlich nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) umgesetzt. Dabei ist die GmbH & Co. KG als hybride Rechtsform zu betrachten: Die KG selbst ist eine Personengesellschaft, während die Komplementär-GmbH als Kapitalgesellschaft fungiert.

Bei der Aufspaltung wird das gesamte Vermögen der ursprünglichen Gesellschaft auf zwei neu zu gründende oder bereits bestehende Gesellschaften übertragen. Der übertragende Rechtsträger (die ursprüngliche GmbH & Co. KG) erlischt dabei vollständig, während die aufnehmenden Gesellschaften als selbständige GmbH & Co. KG fortbestehen. 

Steuerliche Voraussetzungen für Neutralität

Für eine steuerneutrale Aufspaltung müssen mehrere kritische Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Sachlicher Anwendungsbereich

Die Aufspaltung muss nach § 123 Abs. 1 UmwG erfolgen und unterliegt damit den Regelungen des UmwStG. Die GmbH & Co. KG wird dabei als Personengesellschaft behandelt, wobei die Komplementär-GmbH als übertragender Rechtsträger fungiert.

2. Buchwertfortführung

Die übertragenden Wirtschaftsgüter müssen zu Buchwerten fortgeführt werden. Dies gilt sowohl für die übertragende Gesellschaft als auch für die aufnehmenden Gesellschaften. Alternative Bewertungen zum Teilwert oder gemeinen Wert sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

3. Keine Barabfindung

Als Gegenleistung dürfen ausschließlich Anteile an den neuen Gesellschaften gewährt werden. Barabfindungen oder andere Nebenleistungen führen zur sofortigen Steuerpflicht der stillen Reserven.

4. Beteiligungsquote

Die Gesellschafter müssen ihre Beteiligungen im Verhältnis zum bisherigen wirtschaftlichen Eigentum fortgeführt erhalten. Eine Umverteilung ohne ausgleichende Zahlungen kann zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen. 

Steuerliche Vorteile und Sparpotential

Die steuerneutrale Aufspaltung bietet erhebliche Gestaltungsspielräume:

1. Trennung unterschiedlicher Geschäftsbereiche: Operative Geschäftsbereiche können von Vermögensverwaltungstätigkeiten getrennt werden. Dies ermöglicht eine optimierte Steuerplanung, da verschiedene Geschäftsbereiche unterschiedlichen steuerlichen Regelungen unterliegen können.

2. Aufbau von Holdingstrukturen: Durch die Aufspaltung können effiziente Holdingstrukturen geschaffen werden. Gewinne können nahezu steuerfrei an die Holding übertragen und dort für weitere Investitionen genutzt werden.

3. Nutzung von Verlustvorträgen: Verlustvorträge können gezielt in den neuen Gesellschaften genutzt werden, sofern sie nicht durch die Spaltung verloren gehen. Eine sorgfältige Planung ist hierbei unerlässlich.

4. Gewerbesteueroptimierung: Durch die Trennung von Geschäftsbereichen können gewerbesteuerliche Vorteile realisiert werden. Insbesondere bei der Vermietung von Immobilien an eigene Gesellschaften können erweiterte Grundstückskürzungen genutzt werden.

Praktischer Ablauf und Zeitplan

Der Ablauf einer Aufspaltung gestaltet sich wie folgt:

Phase 1: Vorbereitung (2-3 Monate)
  • Erstellung eines detaillierten Spaltungsplans
  • Bewertung der zu übertragenden Geschäftsbereiche
  • Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen
  • ggf. Bestellung eines externen Prüfers

Phase 2: Beschlussfassung (1 Monat)
  • Gesellschafterbeschlüsse mit 75% Mehrheit
  • Information des Betriebsrats
  • notarielle Beurkundung des Spaltungsvertrags

Phase 3: Eintragung (2-4 Wochen)
  • Anmeldung beim Handelsregister
  • Eintragung der neuen Gesellschaften
  • Wirksamwerden der Spaltung


Insgesamt sollte mit einem Zeitraum von 4-6 Monaten gerechnet werden. Die Rückwirkung auf einen früheren Stichtag (bis zu 8 Monate) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Risiken und Fallstricke

1. Sperrfristen: Nach der Spaltung gelten mehrere Sperrfristen:

  • 5-Jahres-Sperrfrist nach § 15 Abs. 2 UmwStG: Veräußerung von Anteilen an den neuen Gesellschaften innerhalb von 5 Jahren führt zur rückwirkenden Besteuerung
  • 7-Jahres-Sperrfrist: Bei Einbringung von Einzelunternehmen in Kapitalgesellschaften

2. Verlustverrechnung: Die Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 8 KStG kann zur Anwendung kommen, wenn die GmbH Verluste ausgleichen will. Diese Beschränkung betrifft insbesondere die Komplementär-GmbH.

3. Gewerbesteuerfalle: Bei unsachgemäßer Gestaltung kann die gewerbesteuerliche Privilegierung verloren gehen. Besonders bei Immobilienvermietung ist die Einhaltung der Voraussetzungen für die Grundstückskürzung entscheidend. 

Steuerliche Auswirkungen im Detail

Körperschaftsteuer: Bei Einhaltung aller Voraussetzungen entsteht keine körperschaftsteuerliche Belastung. Die stillen Reserven bleiben unverändert erhalten und werden erst bei späterer Veräußerung besteuert.

Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuerpflicht bleibt erhalten, kann aber durch geeignete Gestaltung (z.B. Grundstückskürzung) reduziert werden. Wichtig ist die Beachtung der § 18 Abs. 3 UmwStG-Sperrfrist.

Einkommensteuer: Die Gesellschafter können die Anteile zu Buchwerten übernehmen. Bei späterer Veräußerung entsteht nur eine einfache statt doppelte Besteuerung.

Handlungsempfehlungen und Checkliste

Unbedingt erforderlich:

  1. Frühzeitige steuerliche Beratung (12 Monate vor geplantem Termin)
  2. Erstellung eines detaillierten Spaltungsgutachtens
  3. Prüfung aller Sperrfristen und deren Konsequenzen
  4. Dokumentation der wirtschaftlichen Gründe
  5. Koordination von Handels- und Steuerrecht

Zu empfehlen:

  1. Nutzung der Rückwirkungsmöglichkeit für steuerliche Optimierung
  2. Aufbau einer effizienten Holdingstruktur
  3. Trennung von Betriebs- und Privatvermögen
  4. Regelmäßige Überprüfung der Struktur nach der Spaltung
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Saturday, 17 January 2026

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