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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Gewerbemietverträgen

Auch für den Abschluss von langfristigen Gewerbemietverträgen gilt grundsätzlich die Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12a UStG.

  1. Umsatzsteuerliche Behandlung von Gewerbemietverträgen:
    • Grundsätzlich umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 12a UStG.
    • Option zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung gemäß § 9 UStG, wenn der Mieter gewerblich tätig ist und vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze erzielt.
  2. Rechnungsanforderungen:
    • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.
    • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer.
    • Ausstellungsdatum der Rechnung und fortlaufende Rechnungsnummer.
    • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung.
    • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung und nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt.
  3. Praxis-Tipp:
    • Bei langfristigen Mietverhältnissen eine Mietdauerrechnung ausstellen, die alle Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthält.
  4. Praxis-Beispiel:
    • Vermietung an eine Steuerkanzlei mit Umsatzsteueroption, inklusive Buchungsbeispielen für Vermieter und Mieter.

Was bedeutet: Umsatzsteueroption?

Die Umsatzsteueroption, auch als "Option zur Steuerpflicht" bezeichnet, ermöglicht es Vermietern, auf die grundsätzlich umsatzsteuerfreie Vermietung von Gewerbeimmobilien Umsatzsteuer zu erheben.

  1. Grundsatz:
    • Die Vermietung von Gewerbeimmobilien ist gemäß § 4 Nr. 12a UStG umsatzsteuerfrei.
  2. Option zur Steuerpflicht:
    • Vermieter können gemäß § 9 UStG zur Umsatzsteuerpflicht optieren, wenn der Mieter die Immobilie für umsatzsteuerpflichtige Zwecke nutzt und vorsteuerabzugsberechtigt ist.
  3. Vorteile der Option:
    • Der Vermieter kann die Vorsteuer aus den mit der Vermietung zusammenhängenden Kosten (z.B. Renovierung, Instandhaltung) geltend machen.
    • Der Mieter kann die in der Miete enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist.
  4. Voraussetzungen:
    • Der Mieter muss ein Unternehmer sein, der die Immobilie für seine umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten nutzt.
    • Es muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über die Option zur Steuerpflicht vorliegen.
  5. Rechnungsstellung:
    • Die Rechnung muss die Umsatzsteuer ausweisen und alle Pflichtangaben gemäß § 14 UStG enthalten.

Diese Option kann sowohl für Vermieter als auch für Mieter steuerliche Vorteile bieten, erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung und Dokumentation. 

Gibt es Nachteile im Zusammenhang mit der Umsatzsteueroption?

Ja, es gibt einige potenzielle Nachteile bei der Umsatzsteueroption: 

  1. Verwaltungsaufwand:
    • Die Option zur Umsatzsteuerpflicht erfordert eine sorgfältige Buchführung und regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen. Dies kann den Verwaltungsaufwand erhöhen.
  2. Liquiditätsbelastung:
    • Der Vermieter muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, bevor er sie vom Mieter erhält. Dies kann zu einer vorübergehenden Liquiditätsbelastung führen.
  3. Komplexität bei gemischter Nutzung:
    • Wenn der Mieter die Immobilie sowohl für umsatzsteuerpflichtige als auch für umsatzsteuerfreie Tätigkeiten nutzt, kann dies die Berechnung der abzugsfähigen Vorsteuer komplizieren.
  4. Langfristige Bindung:
    • Die Entscheidung zur Option kann langfristige Auswirkungen haben und ist nicht ohne weiteres rückgängig zu machen. Eine Änderung der Nutzung durch den Mieter kann zu steuerlichen Nachteilen führen.
  5. Marktattraktivität:
    • Nicht alle potenziellen Mieter sind vorsteuerabzugsberechtigt. Die Option zur Umsatzsteuerpflicht könnte daher die Attraktivität der Immobilie für bestimmte Mietergruppen verringern.


Es ist wichtig, diese Nachteile sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls steuerlichen Rat einzuholen, bevor man sich für die Option zur Umsatzsteuerpflicht entscheidet.

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Saturday, 17 January 2026

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