Steuerberatung für Vermieter
Ihre Steueroptimierung – kompetent und rechtssicher!
Unser Fokus liegt auf der gezielten Steueroptimierung, durch die optimale Anwendung der Gestaltungsmöglichkeiten für Immobilien im Privatvermögen, durch die Ausnutzung von Sonderabschreibungen, der Nutzung von Denkmal-AfA und der individuellen Beratung für vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaften.
5 Minuten Lesezeit (933 Worte)
kompetent und rechtssicher!
Ihre Steueroptimierung
Einkommensteuererklärungen für Vermieter sind komplex und voller Herausforderungen – insbesondere, wenn Sie als Immobilienbesitzer privat vermieten oder in einer Gesellschaft wie einer GbR, GmbH & Co. KG oder GmbH organisiert sind.
Gerade hier gibt es zahlreiche steuerliche Vorteile, die Sie nutzen können, um Ihre Steuerlast nachhaltig zu senken. Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite, um diese Potenziale vollständig auszuschöpfen.
2009
Uns gibt es seit
15+
Mitarbeiter
2500+
Mandanten

Schnellstmöglich die Aufwendungen ansetzen.
1. Sonderabschreibungen
Als Vermieter können Sie von Sonderabschreibungen profitieren, insbesondere bei Neubauten, Modernisierungen oder energetischen Sanierungen.
- § 7 Abs. 4 EStG: Absetzungen für Gebäude im Privatvermögen oder in einer vermietenden Gesellschaft – wir stellen sicher, dass Ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich optimal geltend gemacht werden.
- Sonderabschreibungen für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG: Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch reduzieren, können zusätzlich gefördert werden.
Terminvorschlag / Anfrage
Steuerliche Vorteile bei Baudenkmälern
2. Denkmal-AfA
Wenn Sie in denkmalgeschützte Gebäude investieren, steht Ihnen ein weiteres Instrument der Steuerentlastung zur Verfügung: die Denkmal-AfA.
- § 7i EStG: Sanierungskosten bei Denkmälern können über einen Zeitraum von 8 Jahren mit bis zu 9 % und weitere 4 Jahre mit 7 % abgeschrieben werden.
- Diese Regelung gilt sowohl für vermietete Immobilien als auch für solche, die zu betrieblichen Zwecken genutzt werden.
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EÜR oder Bilanzierung - Optimierung
3. Überschussermittlung
Für vermietende Gesellschaften wie eine GbR, GmbH & Co. KG oder GmbH gelten spezifische Regelungen, die auf Ihre steuerliche Situation abgestimmt sein müssen.
- Berücksichtigung von Verlustvorträgen (§ 10d EStG): Verluste aus Vermietung und Verpachtung können vor- oder rückgetragen werden, um die Steuerlast zu minimieren.
- Verluste im Privatvermögen können mit anderen Einkünften verrechnet werden.
- Erhaltungsaufwendungen können auf mehrere Jahre verteilt werden.
- Kapitalgesellschaften können Organschaften bilden um Verrechnungen zu erreichen.
- Umsatzsteuerliche Betrachtung: Bei gewerblichen Vermietungen prüfen wir, ob eine umsatzsteuerliche Option sinnvoll ist.
- Bewertung von Einlagen und Entnahmen (§ 4 Abs. 1 EStG): Bei Gesellschafter-Transaktionen stellen wir sicher, dass steuerlich korrekte Werte angesetzt werden.
- Bei bilanzierenden Betriebsvermögen können Rücklagen aus Veräußerungen gebildet werden, um Erträge steuerfrei zu stellen und besteuerungen zeitlich zu verlagern.
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Maximale Nutzung Ihrer Werbungskosten
4. Private Vermietung
Für private Vermieter ergeben sich zahlreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die optimale Geltendmachung von Werbungskosten.
- Erhaltungsaufwendungen: Kosten für Reparaturen, Renovierungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Optimierung mithilfe möglicher Verteilung auf mehrere Veranlagungsjahre.
- Einkünfteverrechnung: Überschüsse und Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden und durch Verschiebungen steuerlich optimiert werden.
- Mietausfälle: Ausgefallene Mieteinnahmen können geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind.
- Finanzierungsaufwendungen: Zinsen und Nebenkosten von Darlehen, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, sind steuerlich abziehbar.
- Besteuerungsgefälle: Familienfinanzierungen können Erträge und Kosten schaffen, die unterschiedlich besteuert werden.
- Fahrtkosten: Bei der Verwaltung Ihrer Immobilien können Fahrtkosten zwischen Ihrem Wohnsitz und der vermieteten Immobilie als Werbungskosten berücksichtigt werden.
- Unserem Checklisten-System hilft alle Aufwendungen optimal auszunutzen.
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Besonderheiten, Gestaltungsoptionen
5. Immobiliengesellschaften
Für Gesellschaften wie eine GbR, GmbH & Co. KG oder GmbH ergeben sich weitere spezifische steuerliche Herausforderungen, bei denen unsere Expertise ins Spiel kommt:
- Optimierung der Abschreibungsstrategien: Welche Methode ist für Ihre Gesellschaft am steuerlich effizientesten?
- Gestaltung der Gesellschaftsverträge: Die steuerliche Behandlung von Ausschüttungen, Einlagen oder Sondervergütungen ist oft entscheidend für die Minimierung der Steuerlast.
- Umsatzsteuerliche Sonderregelungen: Beispielsweise, wenn die Immobilie an umsatzsteuerpflichtige Dritte vermietet wird.
- Gewerbesteuerfreiheit: Minimale Besteuerung der laufenden Erträge mit maximal der Körperschaftsteuer und Soli-Zuschlag.
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eine Gelegenheit, Ihre finanzielle Situation aktiv
zu gestalten und verbessern.
Unser Versprechen: Kompetent, verständlich und individuell.

Wir wissen, dass Steuern nicht nur ein notwendiges Übel sind, sondern auch eine Gelegenheit, Ihre finanzielle Situation aktiv zu gestalten. Unser erfahrenes Team aus Steuerexperten kennt die Feinheiten des deutschen Steuerrechts und sorgt dafür, dass Ihre Steuererklärung nicht nur vollständig und korrekt, sondern auch optimal auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
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Wie nehme ich am einfachsten Kontakt auf?
Fragen Sie einfach nach einem Beratungstermin unter sofort Hilfe – Claas Peter Mueller - Steuerberater Hamburg
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Welche Unterlagen benötige ich für die Steuererklärung?
Alle Nachweise zu Einnahmen (Mietverträge), Werbungskosten, Investitionen und Darlehensverträgen. Für die optimale Vollständigkeit erhalten Sie unsere Checklisten für die Einkommensteuererklärung und Vermietungsergebnisse.
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Kann ich eine Steuererstattung erhalten?
Ja, insbesondere durch die Geltendmachung von Abschreibungen, Werbungskosten und Sonderausgaben. Die Höhe der Erstattungen hängt weiter von den bereits geleisteten Vorauszahlungen ab.
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