Altersvorsorge
Steueroptimierung zur Rentenplanung
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Die erste Säule (Basisvorsorge) richtet sich an alle Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind. Die Beiträge an die deutsche Rentenversicherung werden zwangsweise und automatisch vom Gehalt durch den Arbeitgeber einbehalten und abgeführt.
Freiwillig kann jeder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beiträge sind als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzbar und vermindern das zu versteuernde Einkommen - was Steuern spart.
Die Möglichkeiten der zweiten Säule (geförderte Vorsorge) und der dritten Säule (ungeförderte Vorsorge) sind jedem selbst überlassen. In der ersten Säule hingegen sind alle Angestellten, mit wenigen Ausnahmen, pflichtabgesichert.
Welche Altersvorsorge die richtige für Sie ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Dies hängt zum Beispiel davon ab,
oder vollständig flexibel ansparen möchten und
wie lange es noch bis zu Ihrer Rente dauert.
Um zu erkennen, ob die spätere Rente für ein schönes Leben ausreicht, müssen Sie eine Bestandsaufnahme durchführen.
Hierbei gilt es herauszufinden, wie viel Rente Sie voraussichtlich einmal aus Ihrer bisherigen Absicherung erhalten werden.
Aus den jährlichen Mitteilungen bzw. Renteninformationen der entsprechenden Versicherer addieren Sie die jeweiligen voraussichtlichen Monatsbeträge.
Überlegen Sie sich dann, welchen Geldbetrag Sie zukünftig monatlich für Ihr Leben benötigen. Dies wird wahrscheinlich der selbe Betrag sein, den Sie momentan benötigen.
Die Differenz ist die sogenannte Rentenlücke.
Unter die Kohortenbesteuerung fallen Renten und andere Leistungen aus
Bei der Kohortenversteuerung wird bis zum Jahr 2040 nur ein Teil der Rente besteuert. Zur Berechnung des steuerpflichtigen Teils der Rente werden zwei Angaben benötigt:
Aus der ersten Jahresbruttorente wird anhand der Kohorte der Anteil ermittelt, der zu besteuern ist.Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente. Im Jahr des Rentenbeginns ermittelt sich der zu versteuernde Betrag nur durch Anwendung der Kohorte auf die im ersten Jahr bezogene Bruttorente.
Um zu ermittlen, wie hoch Ihre Rentenlücke sein wird, sprechen Sie mit einem Rentenberater.
Nachdem die mit dem Rentenberater eine Auswahl am Möglichkeiten getroffen habene, analysieren wir dann im nächsten Schritt sie einzelnen steuerlichen Kosequenzen.
Wir besprechen die verschiedenen steuerlichen Auswirkungen Ihrer Auswahl, um so letztendlich die beste Lösung für Sie zu finden.
Vereinbaren Sie hierzu bequem einen Beratungstermin.
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