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Altersvorsorge

Steueroptimierung zur Rentenplanung

Allgemein

Systematik der Altersvorsorge

Basis

Hierzu zählen:

  • die gesetzliche Rente
  • die berufsständischen Versorgungswerke
  • die sogenannte Rürup-Rente.

Was können die?

Gefördert

Hierzu zählen:

  • alle Verträge der betrieblichen Altersvorsorge
  • die sogenannten Riester-Verträge

Was können die?

Ungefördert

Hierzu zählen:

  • private Lebensversicherungen
  • Rentenversicherungen
  • Fondssparpläne

Was können die?

Möglichkeiten

Die 3 Säulen

Die erste Säule (Basisvorsorge) richtet sich an alle Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind. Die Beiträge an die deutsche Rentenversicherung werden zwangsweise und automatisch vom Gehalt durch den Arbeitgeber einbehalten und abgeführt.

Freiwillig kann jeder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beiträge sind als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzbar und vermindern das zu versteuernde Einkommen - was Steuern spart.

Die Möglichkeiten der zweiten Säule (geförderte Vorsorge) und der dritten Säule (ungeförderte Vorsorge) sind jedem selbst überlassen. In der ersten Säule hingegen sind alle Angestellten, mit wenigen Ausnahmen, pflichtabgesichert.

Welche Altersvorsorge die richtige für Sie ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Dies hängt zum Beispiel davon ab,

  • ob Sie angestellt oder selbstständig sind,
  • ob Sie staatliche Förderungen nutzen möchten,
  • oder vollständig flexibel ansparen möchten und

  • wie lange es noch bis zu Ihrer Rente dauert.

Rentenlücke?

Ermittlung

Um zu erkennen, ob die spätere Rente für ein schönes Leben ausreicht, müssen Sie eine Bestandsaufnahme durchführen.

Hierbei gilt es herauszufinden, wie viel Rente Sie voraussichtlich einmal aus Ihrer bisherigen Absicherung erhalten werden.

Aus den jährlichen Mitteilungen bzw. Renteninformationen der entsprechenden Versicherer addieren Sie die jeweiligen voraussichtlichen Monatsbeträge.

Überlegen Sie sich dann, welchen Geldbetrag Sie zukünftig monatlich für Ihr Leben benötigen. Dies wird wahrscheinlich der selbe Betrag sein, den Sie momentan benötigen.

Die Differenz ist die sogenannte Rentenlücke.

FAQ

Oft gesucht, oft gefragt

Prinzip der Kohortenbesteuerung

Unter die Kohortenbesteuerung fallen Renten und andere Leistungen aus

  • den gesetzlichen Rentenversicherungen
  • den landwirtschaftlichen Alterskassen
  • berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie
  • Basisrentenprodukten (Rürup-Rente)
Wie werden die Einkünfte berechnet?

Bei der Kohortenversteuerung wird bis zum Jahr 2040 nur ein Teil der Rente besteuert. Zur Berechnung des steuerpflichtigen Teils der Rente werden zwei Angaben benötigt:

  • das Kalenderjahr, in dem die Rentenzahlung begann und
  • die Jahresbruttorente des ersten Jahres, in dem die Rente vollständig gezahlt wird.
Berechnung des persönliches Freibetrags

Aus der ersten Jahresbruttorente wird anhand der Kohorte der Anteil ermittelt, der zu besteuern ist.Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente. Im Jahr des Rentenbeginns ermittelt sich der zu versteuernde Betrag nur durch Anwendung der Kohorte auf die im ersten Jahr bezogene Bruttorente.

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Scheuen Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.

Planung

Um zu ermittlen, wie hoch Ihre Rentenlücke sein wird, sprechen Sie mit einem Rentenberater.

Nachdem die mit dem Rentenberater eine Auswahl am Möglichkeiten getroffen habene, analysieren wir dann im nächsten Schritt sie einzelnen steuerlichen Kosequenzen.

Wir besprechen die verschiedenen steuerlichen Auswirkungen Ihrer Auswahl, um so letztendlich die beste Lösung für Sie zu finden.

Vereinbaren Sie hierzu bequem einen Beratungstermin.

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