CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (34 Worte)
Duschen am Morgen ...
Das Landessozialgericht Thüringen hat im Urteil vom 20.12.2018 (L 1 U 491/18) entschieden, dass das morgendliche Duschen auf der Dienstreise eines Arbeitnehmers grundsätzlich nicht unfallversichert ist.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
Stay Informed
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Comment for this post has been locked by admin.