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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (34 Worte)

Duschen am Morgen ...

 

 


 

Das Landessozialgericht Thüringen hat im Urteil vom 20.12.2018 (L 1 U 491/18) entschieden, dass das morgendliche Duschen auf der Dienstreise eines Arbeitnehmers grundsätzlich nicht unfallversichert ist.


 

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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