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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (59 Worte)

Neue Aufbewahrungsfristen ab 01.01.2013

Die Bundesregierung hat nunmehr das Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Hier erfahren Sie, welche Änderungen sich ab 2013 ergeben.

Unternehmen müssen künftig Rechnungen und Belege nach der Abgabenordnung und dem UStG nicht mehr zehn Jahre aufbewahren. Ab 2013 beträgt die Aufbewahrungsfrist acht Jahre und ab 2015 dann sieben Jahre. Auch im HGB werden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege entsprechend verkürzt.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller

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Kommentare

Gäste - Daniel Schlingelhof

(webseite) am Dienstag, 22. Januar 2013 10:57

Ist das Jahressteuergesetz 2013 nicht gescheitert?
Haben Sie bitte eine Quelle für obige neue Fristen?

Ich las hier: http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/konjunktur-jahressteuergesetz-2013-endgueltig-gescheitert_aid_899256.html

Ist das Jahressteuergesetz 2013 nicht gescheitert? Haben Sie bitte eine Quelle für obige neue Fristen? Ich las hier: http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/konjunktur-jahressteuergesetz-2013-endgueltig-gescheitert_aid_899256.html

Gäste - cpm

am Sonntag, 27. Januar 2013 13:06

Da haben Sie Recht. Das JStG 2013 ist vorerst gescheitert. Doch dies hauptsächlich wegen der Gleichbehandlungsproblematik von heterosexuellen Ehen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Ich bin mir aber sicher, dass die Punkte und Änderungen, die nicht mit dieser Problematik zusammen hängen über kurz oder lang verabschiedet werden. Nichts desto trotz haben Sie Recht, dass eine Verabschiedung noch nicht erfolgt ist. Hab ich nicht für möglich gehalten. Danke für das aufmerksame Lesen! MfG Müller

Da haben Sie Recht. Das JStG 2013 ist vorerst gescheitert. Doch dies hauptsächlich wegen der Gleichbehandlungsproblematik von heterosexuellen Ehen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Ich bin mir aber sicher, dass die Punkte und Änderungen, die nicht mit dieser Problematik zusammen hängen über kurz oder lang verabschiedet werden. Nichts desto trotz haben Sie Recht, dass eine Verabschiedung noch nicht erfolgt ist. Hab ich nicht für möglich gehalten. Danke für das aufmerksame Lesen! MfG Müller
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