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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (114 Worte)

Streit über die Hundesteuer - Liegt Diskriminierung vor?

In Deutschland muss man für des "Menschen besten Freund" die Hundesteuer bezahlen. Für andere Vierbeiner, wie z.B. Katzen gibt es keine Steuer.

Irrtümlicherweise müssen die Gemeinden diese erhobene Steuer nicht für die Beseitigung von Hundekot benutzen, sondern können recht frei über die eingenommenen Steuern verfügen. Einsetzbar wären die Steuereinnahmen also auch für den Strassenbau.

Nun hat ein Anwalt beschlossen, Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzureichen, da er zum Einen die Hundesteuer als "unethisch" ansieht und zum Anderen "einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz unterstellt, ferner gegen das Willkürverbot sowie einer Verletzung der Prinzipien des Eigentums-, Steuer- und Abgabenrechts" erkenne.

Den gesamten Artikel von Anja Balitz und Christina Bick unter:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/die-hundesteuer-auf-dem-pruefstand-vor-dem-egmr/
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Kommentare

Gäste - Jörg-Peter Schweizer

(webseite) am Montag, 21. Mai 2012 21:22

"Der Ruf zu einer Klage beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR)" in Strasbourg gegen die Bundesrepublik Deutschland wird immer lauter"
In Deutschland werden nicht nur die weltweit höchsten Hundesteuersätze von den Politikern in freier Willkür bei der tierliebenden Bevölkerung schamlos abgezockt, sondern die Hundesteuersätze haben in Deutschland mittlerweile die Schmerz- u. Zumutbarkeitsgrenze exorbitant überschritten, insbesondere bei Mehrhundehaltung durch progressive Doppelbesteuerung für jeden weiteren Hund, was es sonst bei keiner anderen Steuerart in Deutschland vergleichbar gibt, und die zum Kampfhund diskriminierten Hunderassen durch Erdrosselungssteuer, welche das Recht am Eigentum gefährdet Art.14 GG.
Ein zweites Auto in ein und derselben Familie wird ja schließlich auch nicht progressiv doppelt besteuert.
Dies ein eklatanter Verstoß gegen das Finanzverfassungsgebot einer steuergerechten Gleichbehandlung im Bezug auf alle anderen Steuerarten (Art.3 Abs.1 GG ).

"Der Landesgesetzgeber (aller Bundesländer) hat hierfür den Kommunen u. Gemeinden bei der Ausgestaltung der Hundesteuer sogar noch einen weitgehenden (heißt: unbegrenzten) Ermessensspielraum eingeräumt um Willkürmaßnahmen bei der Hundesteuer zu legalisieren u. durch Landesgesetz abzusichern"

Das sollten die Tierfreunde erfahren.

Jörg-Peter Schweizer (Stuttgart)
Bürgerinitiative gegen Hundesteuer

"Der Ruf zu einer Klage beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR)" in Strasbourg gegen die Bundesrepublik Deutschland wird immer lauter" In Deutschland werden nicht nur die weltweit höchsten Hundesteuersätze von den Politikern in freier Willkür bei der tierliebenden Bevölkerung schamlos abgezockt, sondern die Hundesteuersätze haben in Deutschland mittlerweile die Schmerz- u. Zumutbarkeitsgrenze exorbitant überschritten, insbesondere bei Mehrhundehaltung durch progressive Doppelbesteuerung für jeden weiteren Hund, was es sonst bei keiner anderen Steuerart in Deutschland vergleichbar gibt, und die zum Kampfhund diskriminierten Hunderassen durch Erdrosselungssteuer, welche das Recht am Eigentum gefährdet Art.14 GG. Ein zweites Auto in ein und derselben Familie wird ja schließlich auch nicht progressiv doppelt besteuert. Dies ein eklatanter Verstoß gegen das Finanzverfassungsgebot einer steuergerechten Gleichbehandlung im Bezug auf alle anderen Steuerarten (Art.3 Abs.1 GG ). "Der Landesgesetzgeber (aller Bundesländer) hat hierfür den Kommunen u. Gemeinden bei der Ausgestaltung der Hundesteuer sogar noch einen weitgehenden (heißt: unbegrenzten) Ermessensspielraum eingeräumt um Willkürmaßnahmen bei der Hundesteuer zu legalisieren u. durch Landesgesetz abzusichern" Das sollten die Tierfreunde erfahren. Jörg-Peter Schweizer (Stuttgart) Bürgerinitiative gegen Hundesteuer
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