CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Keine Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung
Das FG Münster hat durch sein Urteil vom 20.10.2011 (6 K 2201/09 F) entschieden, dass Umsatzsteuererstattungen für mehrere Veranlagungszeiträume, die in einem Betrag ausgezahlt werden, keine Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG darstellen.
Eine Steuererstattung habe keinen Entgeltcharakter, da sie nicht als Gegenleistung für eine Leistung des Steuerpflichtigen anzusehen ist. Außerdem fehle es am Merkmal der Mehrjährigkeit.Quelle: Newsletter FG Münster vom 15.11.2011
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