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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (289 Worte)

Steuer-Identifikationsnummer und Datenschutz (BfDI)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) weist darauf hin, dass die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) kein allgemeines Personenkennzeichen werden darf.

Die Steuer-ID wird seit 01.08.2008 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an alle Einwohner versandt (§ 139b AO). Die Einführung der Steuer-ID soll nach dem Willen des Gesetzgebers das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Hierzu erhält das zuständige BZSt von allen Meldebehörden elektronisch die im Melderegister gespeicherten Daten. Daneben werden u.a. lohnsteuererhebliche Daten, wie z.B. Religionszugehörigkeit, Krankenversicherungsbeiträge, Zahl der Lohnsteuerkarten und Kinder mit ihren Steuer-ID gespeichert (§ 39e EStG).

Vier Jahre nach Einführung der Steueridentifikationsnummer kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, dass die Steuer-ID zunehmend auch außerhalb der Steuerverwaltung genutzt wird: „Meine Befürchtungen hinsichtlich der zunehmenden Verwendung der Steuer-ID in den verschiedensten Lebensbereichen haben sich leider bestätigt. Ich stelle mit Besorgnis fest, dass die Verwendungsmöglichkeiten der Steuer-ID schleichend ausgeweitet werden. Nicht nur Finanzbehörden, sondern auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen verwenden mittlerweile die Steuer-ID. Wer heute ein Konto eröffnen will oder Elterngeld beantragt, muss dafür seine Steuer-ID angeben. Damit droht die Steuer-ID durch die Hintertür zu einem allgemeinen Personenkennzeichen zu werden, eine Entwicklung, die von Verantwortlichen bei der Einführung der Steuer-ID vehement bestritten wurde.“

Durch die Steuer-ID wurden erstmals alle Bundesbürger in einer zentralen Datenbank dauerhaft erfasst. Schaar: „Durch die Erweiterung der unter der Steuer-ID gespeicherten Daten etwa um Angaben zur Religionszugehörigkeit oder zu Familienangehörigen hat der Staat einen umfangreichen zentralen Datenbestand geschaffen, der für verschiedene Stellen von Interesse ist. Schon diese Daten enthalten Informationen über unterschiedliche Lebensumstände eines jeden Bürgers. Wenn zudem auch weitere Dateien über die Steuer-ID verknüpfbar würden, verstärkt sich die Gefahr der Bildung aussagekräftiger Persönlichkeitsprofile. Besonders bedenklich ist, wenn dies ohne Kenntnis der Betroffenen geschieht“.

Quelle: BfDI online, NWB online 08.08.2011

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Samstag, 04. Mai 2024

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