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BFH-Urteil zum Familienheim: Neue Steuervorteile und Risiken für 2025
Analyse des BFH-Urteils II R 18/23 - Familienheim in der GbR
Das Bundesfinanzhof-Urteil vom 4. Juni 2025 (II R 18/23) markiert einen bedeutenden Meilenstein in der steuerlichen Behandlung von Familienheimen innerhalb von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).
Der BFH hat klargestellt, dass die unentgeltliche Übertragung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR steuerbefreit nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG erfolgen kann, selbst wenn dies über den Umweg des Gesamthandseigentums erfolgt.
Kernpunkte der Entscheidung
Schenkungsteuerrechtliche Qualifizierung: Überträgt ein Ehegatte unentgeltlich ein Familienheim auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, wird der andere Ehegatte schenkungsteuerrechtlich als in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims bereichert angesehen.
Steuerbefreiung für Gesamthandseigentum: Der BFH erweitert den Anwendungsbereich des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ausdrücklich auf den Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim. Dies schafft Rechtssicherheit für eine zuvor strittige Fragestellung.
Zurechnungsprinzip: Entscheidend ist die schenkungsteuerliche Betrachtungsweise, wonach das der GbR zugerechnete Eigentum den Gesellschaftern zugerechnet wird. Diese Konzeption ermöglicht es, die steuerlichen Vorteile trotz des Umwegs über die Gesellschaft zu wahren.
Steuerplanerische Chancen und Potenziale
1. Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten: Die Entscheidung eröffnet Ehegatten neue Möglichkeiten der Vermögensplanung über GbR-Strukturen. Die Einbringung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR kann steuerneutral erfolgen, während gleichzeitig die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten der GbR genutzt werden können.
2. Vermögensweitergabe an Kinder: Die Umstrukturierung ermöglicht eine strategische Vermögensweitergabe an gemeinsame Kinder unter optimaler Ausschöpfung der Steuerfreibeträge. Die spätere Schenkung von GbR-Anteilen an die Kinder kann ohne notarielle Beurkundung erfolgen.
3. Die "Eigenheimschaukel": Das Urteil ermöglicht die sogenannte Eigenheimschaukel-Strategie, bei der ein vermögender Ehegatte dem anderen das Familienheim steuerfrei schenkt und es anschließend zurückkauft. Dies resultiert in einer steuerfreien Barzuwendung an den Empfänger ohne Verlust der Immobilie.
4. Hohe Freibeträge: Ehegatten profitieren von einem aktuellen Freibetrag von 500.000 Euro (geplant: 600.000 Euro ab 2025), der bei Schenkungen gewahrt bleibt.
Risiken und Fallstricke
1. Selbstnutzungsvoraussetzung: Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass das Familienheim im Zeitpunkt der Zuwendung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Ein Verstoß gegen diese Voraussetzung führt zum Verlust der Steuerbefreiung.
2. Zehnjährige Nutzungspflicht: Bei Erbschaften besteht eine zehnjährige Nutzungspflicht. Gibt der Erwerber die Eigennutzung innerhalb von zehn Jahren auf, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend.
3. GbR-spezifische Risiken im Erbfall: Experten warnen vor steuerlichen Risiken bei Familienheim-GbRs im Erbfall. Es besteht Unsicherheit darüber, ob die Erbschaftsteuerbefreiung für GbR-Anteile gewährleistet ist. Viele raten zur Auflösung solcher Strukturen vor 2027.
4. Scheidungsrisiko: Bei Scheidung kann es zu komplizierten Rückabwicklungen kommen. Experten empfehlen, Rückforderungsrechte im Schenkungsvertrag vorzubehalten.
5. Grundeinstufung als Betriebsvermögen: Die GbR könnte unter Umständen als Mitunternehmerschaft qualifiziert werden, was zu einer anderen steuerlichen Behandlung führen könnte.
Aktuelle rechtliche Entwicklungen 2025
Grunderwerbsteuerliche Überlegungen: Bis zum 31. Dezember 2026 besteht die Möglichkeit zur grunderwerbsteuerfreien Übertragung von Familienheimen aus GbR-Strukturen auf direktes Miteigentum. Diese Frist sollte bei der Strukturplanung berücksichtigt werden.
MoPeG-Änderungen: Das neue Gesetz über elektronische Gesellschaften (MoPeG) erfordert die Registrierung bestehender GbRs als eGbR, bevor Übertragungen erfolgen können. Dies erhöht den administrativen Aufwand.
Handlungsempfehlungen für die Praxis
1. Sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen: Vor jeder Übertragung sollte eine genaue Prüfung aller steuerlichen Voraussetzungen erfolgen, insbesondere der Selbstnutzung und der korrekten Abgrenzung des Familienheims.
2. Dokumentation der Nutzung: Eine lückenlose Dokumentation der eigenen Wohnnutzung ist essentiell, um spätere steuerliche Anfechtungen zu vermeiden.
3. Berücksichtigung der Zehnjahresfrist: Bei langfristiger Planung sollte die zehnjährige Nutzungspflicht beachtet werden, insbesondere bei möglicherweise späteren Nutzungsänderungen.
4. Alternative Strukturen erwägen: In bestimmten Fällen kann eine direkte Miteigentumsstruktur steuerlich günstiger sein als die GbR-Lösung, insbesondere im Erbfall.
5. Professionelle Beratung: Aufgrund der Komplexität der Materie und der teilweise widersprüchlichen Rechtsprechung in verwandten Bereichen ist eine qualifizierte steuerliche Beratung unerlässlich.
Fazit
Das BFH-Urteil II R 18/23 eröffnet erhebliche steuerplanerische Chancen für Ehegatten bei der Gestaltung ihrer Vermögensstrukturen mittels GbR. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für eine zuvor strittige Frage und ermöglicht neue Strategien der steueroptimierten Vermögensweitergabe.
Gleichzeitig erfordert die Nutzung dieser Gestaltungsmöglichkeiten eine sorgfältige Prüfung aller Voraussetzungen und Risiken. Die zehnjährige Nutzungspflicht, die Unsicherheiten im Erbfall und die möglichen Risiken bei Scheidung erfordern eine professionelle Beratung und eine individuelle Risikoabwägung.
Die aktuelle Rechtslage bietet erhebliche Steuersparpotenziale, erfordert aber auch eine vorausschauende Planung und kontinuierliche Überwachung der Einhaltung aller Voraussetzungen. Insbesondere die bis Ende 2026 geltende grunderwerbsteuerfreie Übertragungsmöglichkeit sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
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