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Steuerliche Chancen durch den Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag 2025 steht. Und erbietet reichliche Chancen für Unternehmen und Privatpersonen Steuern zu sparen und somit das verbleibende Einkommen zu erhöhen.
Hier ist eine Übersicht der steuerlichen Neuerungen und Vereinbarungen im neuen Koalitionsvertrag sowie die Chancen, dadurch Steuern zu sparen:
Maßnahmen für Unternehmen
- Investitions-Booster:
Einführung einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30% in den Jahren 2025, 2026 und 2027. Dies soll Unternehmen dazu anregen, mehr in neue Ausrüstungen zu investieren, was langfristig zu Steuereinsparungen führen kann.
- Senkung der Körperschaftsteuer:
Die Körperschaftsteuer wird schrittweise um jeweils 1% pro Jahr gesenkt, beginnend ab 2028, bis sie 2032 bei 10% liegt. Diese Maßnahme soll die Steuerlast für Unternehmen verringern und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
- Überarbeitung der Besteuerung von Personengesellschaften:
Anpassungen bei der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und dem Optionsmodell zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG). Dies könnte zu einer flexibleren und möglicherweise günstigeren Besteuerung führen.
- Mindesthebesatz zur Gewerbesteuer:
Anhebung des Mindesthebesatzes auf 280%, um Steuervermeidung durch Scheinsitzverlegungen zu verhindern. Dies soll für einen faireren Wettbewerb zwischen den Kommunen sorgen.
Maßnahmen für Privatpersonen
- Senkung der Einkommensteuer:
Entlastung der unteren und mittleren Einkommen durch eine Senkung der Einkommensteuer zur Mitte der Legislaturperiode. Dies soll die Steuerlast für viele Bürger verringern und mehr verfügbares Einkommen schaffen.
- Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende:
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird angehoben oder weiterentwickelt. Dies soll Alleinerziehenden finanziell entgegenkommen und ihre Steuerlast senken.
- Pendlerpauschale:
Ab 2026 beträgt die Pendlerpauschale generell 38 Cent pro Kilometer. Dies führt zu höheren Abzugsmöglichkeiten für Berufspendler und somit zu Steuereinsparungen.
- Steuerfreie Überstundenzuschläge:
Überstundenzuschläge werden steuerfrei gestellt, jedoch nur für Mehrstunden bei einer Vollzeitstelle. Dies soll Anreize für Mehrarbeit schaffen und die Steuerlast für Arbeitnehmer reduzieren.
- Steuerfreies Einkommen für Rentner bis 2.000 €:
Wer über das Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, soll künftig bis zu EUR 2.000 pro Monat steuerfrei dazuverdienen können.
- Steuerbegünstigte Prämien bei Aufstockung von Teilzeitstellen:
Diese Maßnahmen sollen sowohl Fachkräftemangel entgegenwirken als auch freiwillige Leistungsbereitschaft honorieren.
- Förderung von E-Autos:
Ausbau des Dienstwagen-Privilegs für E-Autos bis zu einem Wert von 100.000 Euro. Dies soll den Kauf von E-Autos attraktiver machen und steuerliche Vorteile bieten.
- Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.
- Umsatzsteuer in der Gastronomie:
Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird generell auf 7% gesenkt. Dies könnte zu niedrigeren Preisen für Verbraucher führen, wenn die Senkung weitergegeben wird.
Ehrenamt und Gemeinnützigkeit: Steuerliche Erleichterungen für soziales Engagement
- Die Ehrenamtspauschale soll auf EUR 960 steigen,
- die Übungsleiterpauschale auf EUR 3.300 pro Jahr.
- Außerdem soll die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf EUR 50.000 erhöht und der Katalog der gemeinnützigen Zwecke modernisiert werden.
- Das Gemeinnützigkeitsrecht soll insgesamt vereinfacht werden. Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis EUR 100.000 sollen vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden.
- Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als EUR 50.000 Einnahmen im Jahr, muss keine Sphärenaufteilung mehr erfolgen, ob diese Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen.
Weitere Maßnahmen zielen konkret auf Familien
- Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird im Jahr 2025 auf 12.084 Euro angehoben und im Jahr 2026 weiter auf 12.336 Euro. Dies bedeutet, dass ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt, was besonders für Familien mit knappen Budgets eine deutliche Entlastung darstellt.
- Höherer Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht. Im Jahr 2025 steigt er auf 6.672 Euro und im Jahr 2026 weiter auf 6.828 Euro. Dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen und bietet Familien eine zusätzliche finanzielle Unterstützung. Das wirkt sich aber nur bei höheren Einkünften aus. Bei kleineren Einkünften bleibt es bei der Nichtanrechnung des Kindergeldes.
- Kindergelderhöhung
Ab Januar 2025 wird das Kindergeld pro Kind um 5 Euro auf 255 Euro monatlich angehoben. Im Jahr 2026 folgt eine weitere Erhöhung auf 259 Euro. Diese zusätzlichen Mittel können Familien bei der Bewältigung der steigenden Lebenshaltungskosten helfen.
- Vermeidung der kalten Progression
Durch eine Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflation wird der Effekt der kalten Progression vermieden. Das bedeutet, dass Gehaltserhöhungen nicht durch höhere Steuerabzüge geschmälert werden, was zu einem faireren Nettolohn führt.
- Steuerliche Begünstigungen für energetische Sanierungen
Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien können künftig von der Steuer abgesetzt werden. Dies bietet Familien die Möglichkeit, ihre Immobilien effizienter zu gestalten und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
- Höherer Kinderzuschlag
Zusätzliche Hilfe für einkommensschwache Familien durch einen höheren Kinderzuschlag. Dies soll Familien mit niedrigem Einkommen finanziell unterstützen und ihre Steuerlast weiter reduzieren.
Förderung von (Weiter)Bildungsmaßnahmen
- Lebenschancen-BAföG
Ein innovatives Fördermodell, das ein sogenanntes Freiraumkonto mit jährlichen Zuschüssen für einkommensschwächere Personen kombiniert. Dieses Bildungssparen ermöglicht individuelle Weiterbildungswege und stärkt die Eigenverantwortung.
- Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG wird reformiert und bietet nun auch Förderung für Teilzeitweiterbildungen. Zudem wird die zweite vollqualifizierte Ausbildung unterstützt, und Lehrgänge sowie Prüfungen auf DQR-Stufe 5 bis 7 sollen perspektivisch kostenlos sein.
- BAföG-Reform
Das BAföG wird modernisiert, um den Zugang zur Hochschulbildung gerechter zu gestalten. Zu den Änderungen gehören:
- Elternunabhängiger Bezug
- Höhere Bedarfssätze
- Anhebung der Altersgrenzen
- Nationale Weiterbildungsstrategie
Die Nationale Weiterbildungsstrategie wird gestärkt und weiterentwickelt. Der Fokus liegt verstärkt auf allgemeiner Weiterbildung, um nicht nur Fachkräfte, sondern alle Erwerbstätigen fit für die Zukunft zu machen.
- Digitalpakt Schule
Der Digitalpakt Schule wird bis 2030 verlängert und mit neuen Investitionsmitteln ausgestattet. Ziel ist es, Schulen technisch auf den neuesten Stand zu bringen, einschließlich moderner Endgeräte, digitaler Lernplattformen sowie technischer Administration und Wartung.
- Förderung von Volkshochschulen und gemeinnützigen Anbietern
Volkshochschulen und gemeinnützige Anbieter erhalten mehr finanzielle Mittel zur digitalen Ausstattung. Auch informelle, non-formale und im Ausland erworbene Kompetenzen sollen einfacher anerkannt werden.
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