Das Lohnsteuerrecht biete viele Möglichkeiten Lohnbestandteile lohnsteuerfrei an die Mitarbeiter auszuzahlen.

Dazu zählen alle Möglichkeiten, die z.B. in § 3 EStG und § 8 EStG aufgeführt sind.

Zu den bedeutsamsten für die Mitarbeiter zählen folgende steuerfreie Möglichkeiten:

Bei der Berücksichtigung der verschiedenen Steuerbefreiungen ist jedoch zu beachten, dass hier unterschiedliche Bedingungen erfüllt sein müssen:

Zweckgebundene Geldleistungen (z.B. 100€ wird ausgezahlt zum Tanken des privaten Fahrzeugs), nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate (in Geld umtauschbare Gutscheine), andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten gehören zum Barlohn.

Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren berechtigen und den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG) und zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Lohn gezahlt werden, gelten als Sachbezug.