Die Corona-Pandemie hat die übliche Nutzung der betrieblichen Dienstwagen drastisch verändert.

Die zunehmende Nutzung des Home-Office hat die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erheblich reduziert.

Das BMF-Schreiben vom 04.04.2018 zeigt Möglichekiten auf, wie die Privatanteilsbesteuerung rechtssicher durchgeführt wird, wenn der Besteuerungsanteil sich reduziert hat.

So zum Beispiel:

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine auf das Kalenderjahr bezogene Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für höchstens 180 Tage entsprechend den BFH-Urteilen vom 22. September 2010 - VI R 54/09 zulässig:

Das vollständige BMF-Schreiben lesen Sie hier.