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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
5 minutes reading time (1097 words)

Dienstwagenbesteuerung: 0,03%- vs. 0,002%-Regel - bei Home-Office Steuern sparen

Kurze (Vorab)Zusammenfassung:

  • Für den Arbeitsweg (Wohnung–erste Tätigkeitsstätte) gibt es zwei Besteuerungsvarianten des geldwerten Vorteils:
    - pauschal 0,03% pro Monat und Entfernungskilometer oder
    - die tageweise Einzelbewertung mit 0,002% je tatsächlichem Arbeitstag (maximal 180 Tage im Jahr).
    Beide beruhen auf § 8 Abs. 2 EStG und werden zusätzlich zur allgemeinen Privatnutzung (z. B. 1%-Regel) betrachtet, soweit der Wagen auch privat bzw. für den Arbeitsweg genutzt werden darf.
  • "Erste Tätigkeitsstätte" ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung, der Sie dauerhaft zugeordnet sind (arbeitsrechtliche Festlegung bzw. typischerweise mind. 2 volle Tage pro Woche oder 1/3 der Arbeitszeit). Pro Job gibt es höchstens eine erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG).
  • Die Entfernung ist die einfache Strecke (kürzeste benutzbare Verbindung), abgerundet auf volle Kilometer; mehrfache Fahrten an einem Tag erhöhen den Monatswert nicht (0,03%-Regel). Die 0,03%-Regel greift auch in Monaten ohne tatsächliche Fahrten (Homeoffice, Urlaub, Krankheit), wenn der Wagen dauerhaft für den Arbeitsweg überlassen ist (Alternative: 0,002% mit Nachweis).

Die zwei Methoden im Detail

Pauschale Monatsmethode (0,03%-Regel)

  • Formel je Monat: 0,03% × Bruttolistenpreis (BLP) × Entfernungskilometer (einfach). Sie gilt unabhängig davon, ob daneben die 1%-Regel für Privatfahrten angewendet wird; beides sind getrennte Komponenten des Nutzungswerts (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG; LStH 2024, Anhang 24, Rz. 11 f.).
  • Entfernung: maßgeblich ist die kürzeste benutzbare Strecke, auf volle km abzurunden; mehrere Pendelfahrten am selben Tag erhöhen den Monatswert nicht (Rz. 9).
  • Auch in Homeoffice-/Urlaubsmonaten etc. anzusetzen, solange der Wagen dauerhaft für den Arbeitsweg überlassen ist.


Einzelbewertung je Arbeitstag (0,002%-Regel)

  • Formel je tatsächlichem Arbeitstag mit Dienstwagennutzung für den Arbeitsweg: 0,002% × BLP × Entfernungskilometer (max. eine Fahrt pro Tag).
  • Voraussetzungen: monatliche, fahrzeugbezogene Aufstellung mit Datum der tatsächlichen Nutzungstage an den Arbeitgeber; der Arbeitgeber führt den Lohnsteuerabzug danach durch (keine Ermittlungspflicht), und es gilt eine Jahresobergrenze von 180 Tagen (keine "15 pro Monat"-Kappung). Methodenwahl pro Kalenderjahr einheitlich; rückwirkender Wechsel im Lohnsteuerabzug bis vor Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung möglich. In der Einkommensteuerveranlagung kann der Arbeitnehmer zur Einzelbewertung wechseln..
  • "Gleichwertigkeit" zur 0,03%-Regel: 0,03% entspricht rechnerisch 15 × 0,002%. Ab durchschnittlich mehr als 15 Arbeitstagen pro Monat nähert sich die Jahreslast der 0,002%-Methode der 0,03%-Pauschale an (u. a. wegen der 180-Tage-Kappung).


Hinweis Sonderfälle

  • Gelegentliche Überlassung (nicht mehr als 5 Tage im Monat, "von Fall zu Fall"): Einzelbewertung je Fahrtkilometer mit 0,001%.
  • Park-and-Ride/Teilstrecke: Grundsätzlich ist die ganze Entfernung anzusetzen; ausnahmsweise nur die Teilstrecke mit dem Dienstwagen, wenn der Arbeitgeber den Wagen nur für diese Teilstrecke überlässt oder Sie die restliche Strecke per ÖPNV nachweisen (z. B. Jahreskarte).


Beispiele

  • Entfernung: 85 km (einfach; abrunden ist hier nicht nötig).
  • Bruttolistenpreis (BLP): 30.000 €.
  • Rechenschlüssel:
    • 0,03%-Regel (Monat): 0,0003 × 30.000 × 85 = 765 € pro Monat → 9.180 € pro Jahr.
    • 0,002%-Regel (Tag): 0,00002 × 30.000 × 85 = 51 € je tatsächlichem Arbeitstag (max. 180 Tage = 9.180 € p. a.).


Beispielrechnungen: 5×/Woche vs. 3×/Woche ins Büro

A) Sie fahren 5 Tage pro Woche ins Büro

  • 0,03%-Regel: 765 € pro Monat, unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Arbeitstage im Monat (bei dauerhafter Überlassung) → 9.180 € p. a..
  • 0,002%-Regel: Je Arbeitstag 51 €. Bei 5 Tagen/Woche überschreiten Sie regelmäßig 180 Arbeitstage im Jahr; wegen der 180-Tage-Grenze wird bei 51 € × 180 Tagen ebenfalls 9.180 € p. a. angesetzt. Effektiv: Gleichauf mit 0,03%.
  • Interpretation: Bei "Vollpräsenz" ist die 0,002%-Methode nicht günstiger als 0,03%, weil die 180-Tage-Kappung die Werte angleicht (15 Tage/Monat × 12 = 180 Tage).


B) Sie fahren nur 3 Tage pro Woche ins Büro

  • 0,03%-Regel: 765 € pro Monat → 9.180 € p. a. (unabhängig von Homeoffice-Tagen).
  • 0,002%-Regel: 51 € je tatsächlichem Tag. 3 Tage/Woche ≈ 156 tatsächliche Arbeitstage/Jahr → 51 € × 156 = 7.956 € p. a. (unter 180 Tagen, also keine Kappung).
  • Ersparnis gegenüber 0,03%: 9.180 € – 7.956 € = 1.224 € p. a. (brutto zu versteuernder Vorteil sinkt um diesen Betrag).


Kompakte Vergleichstabelle (Ihre Werte: 85 km, BLP 30.000 €)

  • 0,03%-Regel: 765 € pro Monat; 9.180 € p. a. (immer gleich, wenn Überlassung für Arbeitsweg dauerhaft).
  • 0,002%-Regel:
    • 5 Tage/Woche: wegen 180-Tage-Grenze 9.180 € p. a. → kein Vorteil ggü. 0,03%.
    • 3 Tage/Woche: 156 Tage × 51 € = 7.956 € p. a. → Vorteil ca. 1.224 € p. a..


Was bedeutet das für Ihre Wahl?

  • Fahren Sie im Durchschnitt an höchstens 15 Tagen pro Monat ins Büro (z. B. 3 Tage/Woche), ist die 0,002%-Einzelbewertung meist günstiger. Liegen Sie deutlich darüber (nahe Vollpräsenz), ist die 0,03%-Pauschale gleich teuer wie 0,002% (Kappung).
  • Praktisch: Sprechen Sie mit der Lohnabrechnung, ob die 0,002%-Methode angewendet werden kann. Der Arbeitgeber ist auf Verlangen zur Einzelbewertung verpflichtet (sofern arbeits-/dienstrechtlich nichts anderes geregelt ist), Sie müssen dann aber monatsweise die konkreten Tage mit Datum belegen.


Entfernungspauschale (Werbungskosten) trotz Dienstwagen

  • Unabhängig von der Dienstwagenversteuerung können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung die Entfernungspauschale ansetzen: 0,30 € je Entfernungskilometer bis 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer (befristet 2024–2026).
  • Bei 85 km einfach ergeben sich pro Arbeitstag: 20 × 0,30 € + 65 × 0,38 € = 6,00 € + 24,70 € = 30,70 € pro Tag. Beispiel: 156 Tage (3×/Woche) → 30,70 € × 156 = 4.789,20 € Werbungskosten; 180 Tage → 5.526,00.
  • Beachten Sie die jährliche Höchstgrenze von grundsätzlich 4.500 € für die Entfernungspauschale, sofern kein eigener Pkw genutzt wird; bei Nutzung eines eigenen Pkw entfällt diese Kappung. Beim Dienstwagen liegt regelmäßig keine Nutzung eines "eigenen" Pkw vor, sodass die 4.500-€-Grenze typischerweise greift.

Die Entfernungspauschale steht Ihnen auch dann als Werbungskosten zu, wenn der Arbeitgeber alle Pkw‑Kosten trägt (Dienstwagen). Sie wird unabhängig von der tatsächlichen Kostenhöhe gewährt und beträgt pro Arbeitstag je einfache Strecke aktuell 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Entfernungskilometer (befristet 2024–2026).

Unabhängigkeit von tatsächlichen Aufwendungen/Dienstwagen: „Jeder Arbeitnehmer erhält die Entfernungspauschale unabhängig von der Höhe seiner Aufwendungen … Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Kraftwagen … für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlässt" (LStH 2024, Anhang 14, Rz. 25) lsth.bundesfinanzministerium.de2.

Rechtliche Verankerung auf einen Blick

  • § 8 Abs. 2 EStG: Grundlage für 0,03%-Monatszuschlag (Arbeitsweg) und 0,002%-Einzelbewertung; Verweis auf 1%-Regel in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
  • Lohnsteuer-Handbuch (LStH) 2024, Anhang 24: Anwendungshinweise inkl. Entfernungsermittlung, Homeoffice-Monate, Einzelbewertung, 180-Tage-Grenze, Methodenwechsel, gelegentliche Überlassung (0,001%).
  • § 9 Abs. 4 EStG: Definition der ersten Tätigkeitsstätte.
  • Entfernungspauschale 2024–2026: 0,30/0,38 ab 21. km (Anhang 14 LStH 2024).


Kurzfazit aus dem Beispiel (85 km, BLP 30.000 €)

  • Fahren Sie 5 Tage/Woche ins Büro, macht es für den Arbeitsweg keinen Unterschied: 0,03% (9.180 € p. a.) ≈ 0,002% (51 € × 180 = 9.180 € p. a.).
  • Fahren Sie nur 3 Tage/Woche, ist die 0,002%-Methode klar günstiger (ca. 7.956 € statt 9.180 € p. a.). Sie brauchen dafür aber eine einfache, monatliche Tagesaufstellung mit Datum.
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Saturday, 17 January 2026

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