Zuwendungsnießbrauch bedeutet, dass das Eigentum beim ursprünglichen Eigentümer bleibt, aber die Erträge aus der Sache anderen rechtlich zufließen sollen.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen was die Vorteile und die Nachteile an diesem komplexen Thema sind. Aber auch, wie Sie steuerlich profitieren können.

  1. Definition: Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der Eigentümer einer Sache, insbesondere (oft) eines Grundstücks, den Nießbrauch zugunsten eines Dritten. Dies kann unentgeltlich, entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgen.

  2. Steuerliche Folgen:
    • Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch an Kapitalvermögen wird steuerlich nicht anerkannt.
    • Bei unentgeltlichem Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken kann die Abschreibung verloren gehen.

  3. Praxisbeispiel: Ein unentgeltliches Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück führt zur Verlagerung der Einkünfteerzielung auf den Nießbraucher, der jedoch keine Gebäude-AfA geltend machen kann.

  4. Entgeltlicher Nießbrauch: Wird das Nießbrauchsrecht entgeltlich eingeräumt, wird es wie eine Grundstücksvermietung behandelt. Der Eigentümer erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann die Gebäudeabschreibung sowie Werbungskosten absetzen.

  5. Verteilung von Einmalzahlungen: Einmalzahlungen für ein Nießbrauchsrecht, das länger als 5 Jahre besteht, sind auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen. Bei einer Laufzeit von weniger als 5 Jahren sind sie sofort als Werbungskosten abziehbar.

Vorteile

  1. Einkünfteverlagerung: Einkünfte aus einer vermieteten Immobilie können auf den Nießbraucher übertragen werden, was steuerliche Vorteile bringen kann, wenn keine Abschreibungen mehr vorhanden sind und der Nießbrauchempfänger geringere Einkünfte besitzt als der Eigentümer.

  2. Steuerliche Absetzbarkeit: Bei entgeltlichem Nießbrauch kann der Eigentümer die Gebäudeabschreibung und Werbungskosten absetzen, da er weiterhin ein Entgelt bezieht.

  3. Flexibilität: Der Nießbrauch kann unentgeltlich, entgeltlich oder teilentgeltlich eingeräumt werden, je nach den Bedürfnissen der Beteiligten.

  4. Langfristige Planung: Einmalzahlungen für ein Nießbrauchsrecht, das länger als 5 Jahre besteht, können gleichmäßig über den Zeitraum verteilt werden.

Um die Abschreibung beim Zuwendungsnießbrauch zu sichern, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Entgeltliche Einräumung: Stellen Sie das Nießbrauchsrecht entgeltlich zur Verfügung. Dadurch wird der Zuwendungsnießbrauch wie eine Grundstücksvermietung behandelt, und der Eigentümer kann die Gebäudeabschreibung sowie Werbungskosten absetzen.

  2. Laufzeit beachten: Vereinbaren Sie das Nießbrauchsrecht für einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren. Einmalzahlungen für ein solches Nießbrauchsrecht können gleichmäßig über den Zeitraum verteilt werden.

  3. Vertragliche Regelungen: Stellen Sie sicher, dass alle vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen klar definiert sind, um steuerliche Anerkennung zu gewährleisten.

Vorteile

  1. Verlust der Abschreibung: Bei unentgeltlichem Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken kann die Gebäudeabschreibung verloren gehen, da der Nießbraucher keine AfA geltend machen kann.

  2. Steuerliche Anerkennung: Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch an Kapitalvermögen wird steuerlich nicht anerkannt.

  3. Einkünfteverlagerung: Die Einkünfteerzielung verlagert sich auf den Nießbraucher, was zu einer Besteuerung auf seiner Seite führt.

  4. Komplexität: Die steuerlichen und rechtlichen Regelungen können komplex sein und erfordern sorgfältige Planung und Beratung.

  5. MInderjährige Kinder: Bei minderjährigen Kindern wird ein Vormund notwendig sein.