Wenn es möglich ist, Dritte in die Unternehmensstruktur einzubeziehen, ergeben sich Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.

Hierfür hilfreich ist ein junges Urteil des Finanzgerichts Münster vom 03.08.2020 (5 K 2493/18 E). In diesem Urteil wurde noch einmal klarstellend darauf eingegangen, welche Gegenstände unter den § 23 EStG zu subsummieren seien.

Ableitend hierzu kann das Konstrukt der Anmietung von Fahrzeugen aus einem Privatbereich für betriebliche Zwecke Anwendung finden.

Der hierbei ausnutzbare Vorteil des nicht im eigenen Betriebsvermögen-Haltens eines Pkw ist der mögliche steuerfreie Veräußerungsgewinn später auf privater Ebene.

Der Gestaltungsablauf ist folgender:

Auswirkungen beim Vermieter

Auswirkungen Mieter

Inwieweit diese Gestaltung praktisch umsetzbar ist, da ein Dritter einbezogen werden muss und die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs vornehmen muss, muss im Einzelfall analysiert werden.

Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Umsetzung Ihrer Vorhaben, sprechen Sie mich gern an.