Die europäische Wirtschaftslandschaft steht vor einer revolutionären Veränderung. Nach über einem Jahr intensiver Diskussionen kündigte EU-Kommissionspräsidentin auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos die EU Inc. als sogenanntes "28. Regime" an – eine einheitliche europäische Rechtsform, die Unternehmensgründungen und grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten in der EU erheblich vereinfachen soll.

Was ist die EU Inc. genau?

Die EU Inc. ist eine geplante pan-europäische Rechtsform, die als Alternative zu den bestehenden 27 nationalen Gesellschaftsformen treten soll. Sie wurde entwickelt, um die fragmentierten Märkte der EU zu vereinen und europäischen Unternehmen eine vereinfachte Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Expansion zu bieten. 

Im Kern handelt es sich um eine juristische Person mit beschränkter Haftung, die ohne Mindestkapital gegründet werden kann und innerhalb von 24 Stunden vollständig digital etabliert werden soll.

Die wichtigsten Vorteile der EU Inc.

  1. Blitzschnelle Gründung: Das vielleicht spektakulärste Versprechen ist die Möglichkeit, ein Unternehmen innerhalb von 24 Stunden vollständig online zu gründen – ohne lästige Notartermine und bürokratische Verzögerungen.
  2. Kein Mindestkapital: Anders als bei der deutschen GmbH, die 25.000 Euro Mindestkapital erfordert, oder der europäischen Societas Europaea (SE) mit 120.000 Euro, soll die EU Inc. komplett ohne Mindestkapital auskommen. Dies senkt die Markteintrittsbarrieren erheblich für junge Gründer.
  3. Einheitliche Regeln in ganz Europa: Unternehmen können unter einem einheitlichen Rechtsrahmen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten operieren, ohne sich mit 27 verschiedenen nationalen Regelwerken auseinandersetzen zu müssen. Wie das realistisch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
  4. Digitale Infrastruktur: Eine zentrale EU-Registry und ein EU-Dashboard sollen die gesamte Verwaltung digitalisieren und Unternehmen ermöglichen, sich europaweit bei Banken und Behörden einheitlich zu identifizieren.
  5. Attraktiv für Investoren: Die standardisierte Struktur erleichtert es Investoren, europäische Unternehmen zu bewerten, da sie nicht mehr dutzende verschiedene nationale Eigenheiten analysieren müssen. 

Kritische Punkte und Nachteile

Trotz des beeindruckenden Potenzials gibt es auch erhebliche Herausforderungen, die Gründer und Unternehmer kennen sollten:

  1. Nationale Widerstände: Länder wie Deutschland mit starken Notartraditionen müssen sich zu einem "Digital First"-Ansatz bewegen, was auf institutionelle Widerstände stoßen könnte.
  2. Arbeitsrechtliche Komplexität: Die sehr unterschiedlichen Systeme der Arbeitnehmermitbestimmung in Europa gelten als komplex, starr und bürokratisch. Die Vereinheitlichung könnte zu erheblichen politischen Spannungen führen.
  3. Gefahr der Überregulierung: Es besteht die realistische Sorge, dass die digitale Vereinfachung durch zu viele EU-Vorschriften wieder zunichte gemacht werden könnte – ähnlich wie bei gescheiterten Vorhaben zur elektronischen Beurkundung.
  4. Technische Infrastruktur: Der Erfolg hängt von der Bereitschaft ab, neue vertrauenswürdige digitale Infrastrukturen aufzubauen und Akzeptanz zu schaffen.
  5. Koordination von Instrumenten: Derzeit existieren Instrumente wie Convertible Loan Agreements (CLAs) in sehr unterschiedlichen Ausprägungen, was zu hohen Verhandlungs- und Verwaltungskosten führt. 

Convertible Loan Agreements (CLAs) sind Wandeldarlehensverträge – eine hybride Finanzierungsform, die Elemente eines klassischen Darlehens mit Wandlungsrechten in Unternehmensbeteiligungen verbindet. 

Kernmerkmale von CLAs: 

  • Darlehenscharakter: Ein Investor vergibt einem Startup einen Kredit mit festem Zinssatz und Laufzeit
  • Wandlungsoption: Der Investor kann den offenen Betrag zu vorab definierten Bedingungen in Unternehmensanteile umwandeln
  • Bsp-Mechanismus: Statt Rückzahlung → Umwandlung in Aktien/Geschäftsanteile zum vereinbarten Preis


Vorteile der Wandeldarlehen für Gründer:

  • Keine sofortige Verwässerung: Die Verwässerung von Anteilen tritt erst bei Wandlung ein – meist in späteren Finanzierungsrunden
  • Schneller Zugang zu Kapital: Weniger Verhandlungsaufwand als bei direkten Beteiligungsrunden
  • Flexible Bewertung: Die Unternehmensbewertung wird oft auf spätere Bewertungsrunden verschoben

Bei der geplanten EU Inc1 Rechtsform wurde kritisiert, dass CLAs sehr unterschiedlich aussehen und der Verhandlungs- sowie Verwaltungsaufwand daher relativ groß ist - weshalb die EU Inc. hier standardisieren möchte.

Unterschiede zur bestehenden Societas Europaea (SE)

Die EU Inc. unterscheidet sich fundamental von der seit 2004 existierenden SE:

  • Kapitalanforderung: SE benötigt 120.000 Euro Mindestkapital, EU Inc. gar keines.
  • Komplexität: Die SE funktioniert oft mit Rückgriff auf nationales Recht, während die EU Inc. völlig unabhängig von nationalem Recht sein soll.
  • Zielgruppe: Die SE richtet sich an große, börsennotierte Unternehmen, die EU Inc. explizit an Startups und kleine bis mittlere Unternehmen.
  • Gründungsaufwand: SE-Gründungen sind vergleichsweise komplex, EU Inc. soll binnen 24 Stunden online möglich sein.

Voraussetzungen für die Gründung einer EU Inc.

Obwohl die endgültigen gesetzlichen Details noch offen sind, zeichnen sich folgende Voraussetzungen ab:

  1. EU-Bürgerschaft oder EU-Niederlassung: Die Gründer müssen entweder EU-Bürger sein oder ihre Hauptniederlassung in der EU haben.
  2. Digitale Anmeldung: Die komplette Gründung muss über ein zentrales EU-Portal online erfolgen.
  3. Gesellschaftszweck: Ein klar definierter Gesellschaftszweck muss angegeben werden.
  4. Mindestens ein Geschäftsführer: Eine natürliche Person muss als Geschäftsführer bestellt werden.
  5. Keine Mindestkapitalanforderung: Wie erwähnt, entfällt die Kapitalanforderung vollständig. 

Timeline und aktueller Stand

Die Europäische Kommission hat die Einführung des "28. Regimes" in ihre Startup- und Scale-up-Strategie aufgenommen. Der konkrete Zeitplan sieht vor:

  • März 2026: Vorlage des Gesetzgebungsvorschlags durch die Kommission
  • Q1 2027: Geplante Umsetzung und Verfügbarkeit der EU Inc.
  • Qualifizierte Mehrheit: Anstatt der bisher erforderlichen Einstimmigkeit sollen 15 von 27 Mitgliedstaaten für die Einführung ausreichen

Praktische Empfehlungen

  1. Vorbereitung statt Warten: Gründer sollten die Entwicklung genau beobachten und prüfen, ob ihre Geschäftsidee sich für die EU Inc. eignet.
  2. Alternativen prüfen: Solange die EU Inc. noch nicht verfügbar ist, sollten Gründer ihre bestehenden Optionen (GmbH, UG, SE) sorgfältig abwägen.
  3. Internationale Pläne berücksichtigen: Unternehmen mit europäischen Expansionsplänen sollten die EU Inc. als künftige Option in ihre strategische Planung einbeziehen.
  4. Finanzierungsüberlegungen: Die fehlende Mindestkapitalanforderung kann besonders für kapitalintensive Gründungen interessant sein, erfordert aber möglicherweise zusätzliche Sicherheiten für Kreditgeber.
  5. Steuerliche Implikationen: Obwohl die EU Inc. europäisch geregelt wird, bleiben steuerliche Aspekte national geregelt – hier ist fachkundige Beratung unerlässlich.

Die EU Inc. verspricht, die Art und Weise, wie Unternehmen in Europa gegründet und geführt werden, grundlegend zu verändern. Obwohl die endgültigen gesetzlichen Details noch festgelegt werden müssen, bietet sie das Potenzial für eine wahre Revolution der europäischen Unternehmenslandschaft. Für Gründer, Investoren und Unternehmer lohnt es sich, diese Entwicklung genau zu verfolgen und rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen für die Nutzung dieses neuen Instruments zu treffen.