Die geplante Inkraftsetzung erfolgt zum 1. Januar 2026.

Kern der Regelung: Steuerfreier Hinzuverdienst im Rentenalter

Die Aktivrente ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab Erreichen der Regelaltersgrenze (67. Lebensjahr inklusive Übergangsregelungen), bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuzuverdienen.

Die wesentlichen Punkte im Detail:

Steuerliche Begünstigung: Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich unterliegt keiner Einkommensteuer. Wesentlich: Es gibt keinen Progressionsvorbehalt - das steuerfreie Einkommen erhöht nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen steuertipps.de3.

Sozialversicherungspflicht: Anders als bei der Steuer bleibt die Sozialversicherungspflicht uneingeschränkt bestehend. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen weiterhin die vollen Beiträge zur Krankenversicherung (ca. 14,6%), Pflegeversicherung (3,4%), Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Anwendungsbereich und Ausschlüsse

Begünstigte Personenkreise:

  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Überschreitung der Regelaltersgrenze
  • Unabhängig davon, ob bereits Rente bezogen wird oder nicht
  • Einschließlich Übergangsregelungen zum Renteneintrittsalter


Ausgeschlossene Personengruppen:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Land- und Forstwirte
  • Beamte und Beamtenpensionäre
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobs)
  • Personen, deren Einkommen bereits nach anderen Vorschriften steuerfrei ist

Steuerspareffekte und finanzielle Vorteile

Die steuerlichen Vorteile sind erheblich:

  1. Direkte Steuerersparnis: Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 26% entspricht 2.000 Euro monatlich steuerfrei einer Ersparnis von 520 Euro monatlich bzw. 6.240 Euro jährlich.
  2. Kein Progressionsvorbehalt: Das steuerfreie Einkommen beeinflusst nicht die Besteuerung anderer Einkommensteile.
  3. Sofortige Entlastung: Die Steuerbefreiung wird direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, was zu sofort höherem Nettogehalt führt.
  4. Unabhängigkeit vom Rentenbezug: Die Begünstigung gilt unabhängig davon, ob bereits Rente bezogen wird oder der Rentenbezug noch hinausgeschoben wird.

Kritische Punkte und Risiken

1. Sozialversicherungsdreifachbelastung: Die Fortzahlung aller Sozialversicherungsbeiträge kann als Dreifachbelastung empfunden werden: Steuerfreiheit bei gleichzeitiger Sozialversicherungspflicht und ggf. Rentenbezug.

2. Ungleichbehandlung verschiedener Berufsgruppen: Die Beschränkung auf abhängig Beschäftigte führt zu einer Benachteiligung von Selbstständigen, die ebenfalls zur Arbeit im Rentenalter motiviert werden sollen.

3. Verdrängungseffekte: Kritiker warnen davor, dass ältere Arbeitnehmer durch die steuerliche Begünstigung jüngere Arbeitnehmer verdrängen könnten.

4. Begrenzter Beschäftigungseffekt: Experten bezweifeln, ob die erhofften 180.000 zusätzlichen Arbeitskräfte tatsächlich erreicht werden. Schätzungen gehen von nur 30.000 zusätzlichen Beschäftigten aus (DIW.de).

5. Verteilungseffekte zugunsten Besserverdienender: Die Steuerentlastung profitiert vorrangig Menschen mit höherem Einkommen, da sie in höheren Steuerklassen mehr sparen. 

Besondere steuerliche Aspekte

Wohngeld und Sozialleistungen: Die steuerfreien Einnahmen aus der Aktivrente werden beim Wohngeld als Einkommen berücksichtigt, was zu Leistungskürzungen führen kann.

Rentenberechnung: Der Hinzuverdienst wird nicht auf die Altersrente angerechnet, was eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Regelungen darstellt.

Verfahrensweise: Die Steuerbefreiung erfolgt über den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist eine Bescheinigungspflicht vorgesehen, um Mehrfachbegünstigungen zu verhindern. 

Praktische Empfehlungen und Handlungsoptionen

Für Arbeitnehmer ab 67:

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Beschäftigung die Voraussetzungen erfüllt
  2. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Umsetzung im Lohnsteuerabzug
  3. Beachten Sie die Auswirkungen auf andere Leistungen (Wohngeld etc.)
  4. Planen Sie die Sozialversicherungsbeiträge in Ihre Kalkulation ein


Für Selbstständige: Die Aktivrente bietet Ihnen derzeit keine Vorteile. Eine mögliche Erweiterung wird in der Evaluierung 2028 geprüft.

Für Arbeitgeber:

  1. Informieren Sie sich über die Verfahrensänderungen im Lohnsteuerabzug
  2. Prüfen Sie, ob ältere Mitarbeiter von der Regelung profitieren könnten
  3. Beachten Sie die Bescheinigungspflichten bei mehrfacher Beschäftigung

Fazit: Ambivalente Bewertung mit Einschränkungen

Die Aktivrente stellt eine bemerkenswerte steuerliche Erleichterung für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer im Rentenalter dar. Die Steuerersparnis kann erheblich sein, und die sofortige Umsetzung im Lohnsteuerabzug erleichtert die Nutzung erheblich.

Allerdings zeigen sich auch deutliche Schwächen:

  • Die Ausschlüsse verschiedener Berufsgruppen sind systematisch problematisch
  • Die Fortzahlung aller Sozialversicherungsbeiträge schmälert den Nutzen erheblich
  • Die beschäftigungspolitischen Effekte sind unsicher
  • Die Verteilungswirkung zugunsten Besserverdienender ist unbefriedigend


Die Aktivrente ist kein Allheilmittel gegen den Fachkräftemangel, sondern ein eingeschränktes Instrument mit klaren Nutzen für die unmittelbar Betroffenen, aber auch mit erheblichen systematischen Schwächen. Die geplante Evaluation nach zwei Jahren wird zeigen müssen, ob eine Erweiterung oder Anpassung der Regelung sinnvoll ist.

Die Nutzung der Aktivrente lohnt sich für qualifizierte Arbeitnehmer ab 67 Jahren, die in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung weiterarbeiten möchten. Die steuerlichen Vorteile sind konkret und unmittelbar spürbar, sollten aber vor dem Hintergrund der fortbestehenden Sozialversicherungspflicht und möglicher Wechselwirkungen mit anderen Leistungen sorgfältig kalkuliert werden.