Die deutsche Erbschaftsteuer vor dem Verfassungsgericht: Ein System in der Krise

Die deutsche Erbschaftsteuer steht vor ihrer möglicherweise größten Reform seit Jahrzehnten. Gleich zwei bedeutende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könnten das gesamte System der Vermögensbesteuerung beim Erben grundlegend verändern. Was auf den ersten Blick wie ein trockenes Steuerrechtsthema erscheint, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als gesellschaftspolitischer Sprengstoff, der die Frage nach Gerechtigkeit und Chancengleichheit in Deutschland neu aufwirft.

Ein System voller Widersprüche

Das Kernproblem der aktuellen Erbschaftsteuer lässt sich in einem paradoxen Satz zusammenfassen: Je reicher man erbt, desto weniger Steuern zahlt man tatsächlich. Diese regressive Wirkung steht im krassen Widerspruch zu allem, was man von einem gerechten Steuersystem erwarten würde. Während eine normale Familie beim Erben eines Einfamilienhauses schnell an die Grenzen der Freibeträge stößt und Steuern zahlen muss, können Milliardenerben ihre Vermögen nahezu steuerfrei übertragen.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahr 2023 erhielten gerade einmal 26 "bedürftige" Großerben Steuererlasse in Höhe von 2,1 Milliarden Euro. Ihr effektiver Steuersatz lag bei nur 0,1 Prozent – weniger als ein Promille ihres geerbten Vermögens. Zum Vergleich: Normale Erben zahlen durchschnittlich mehr als das Dreifache dieser Rate. Diese Schieflage ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Reform von 2016, die ursprünglich mehr Gerechtigkeit schaffen sollte, aber das Gegenteil bewirkte.

Die Tricks der Superreichen

Der Schlüssel zu diesem System liegt in der sogenannten "Verschonungsbedarfsprüfung" – einem sperrigen Begriff, hinter dem sich ein raffiniertes System der Steuervermeidung verbirgt. Erben von Unternehmensvermögen über 26 Millionen Euro können einen hundertprozentigen Steuererlass beantragen, wenn sie "bedürftig" sind. Bedürftig bedeutet in diesem Kontext allerdings nicht arm im herkömmlichen Sinne, sondern lediglich, dass sie zum Zeitpunkt der Erbschaft kein anderes Vermögen besitzen, um die Steuerschuld zu begleichen.

Diese Regelung öffnet Gestaltungsmöglichkeiten, die an Absurdität kaum zu überbieten sind. Privatvermögen wird vor der Übertragung in "begünstigtes" Schonvermögen umgeschichtet. Vermögen wird auf vermeintlich vermögenslose Familienstiftungen übertragen. Besonders perfide: 40 Kinder unter 14 Jahren erhielten in den vergangenen Jahren zusammen 33 Milliarden Euro völlig steuerfrei – durchschnittlich 825 Millionen Euro pro Kind. Diese Minderjährigen gelten als "bedürftig", weil sie naturgemäß kein eigenes Vermögen zur Steuerzahlung haben.

Bayern gegen den Bund: Der Kampf um die Freibeträge

Parallel zu dieser Problematik bei Großvermögen kämpft Bayern mit einem eigenen Normenkontrollantrag gegen ein anderes Ungerechtigkeitsproblem: die seit 15 Jahren eingefrorenen Freibeträge. Während die Immobilienpreise explodiert sind und die Inflation das Geld entwertet hat, blieben die steuerfreien Beträge beim Erben unverändert. Was 2008 noch ausreichte, um ein durchschnittliches Einfamilienhaus steuerfrei zu vererben, reicht heute in vielen Regionen nicht mehr aus.

Verschärft wird diese Situation durch eine Reform der Immobilienbewertung, die seit 2023 gilt. Häuser und Grundstücke werden nun deutlich höher bewertet als früher. In München beispielsweise führt ein Regionalfaktor von 1,558 zu einem Aufschlag von über 55 Prozent auf die Bewertung. Familien, die früher steuerfrei geerbt hätten, müssen plötzlich fünf- oder sechsstellige Beträge an das Finanzamt zahlen – oft genug, um den Verkauf des Elternhauses zu erzwingen.

Bayerns Ministerpräsident Söder spricht dramatisch vom "Ausverkauf der Heimat" und fordert eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Sein Argument: Wenn die Immobilienpreise in München zehnmal so hoch sind wie in ländlichen Gebieten Ostdeutschlands, können bundeseinheitliche Freibeträge nicht gerecht sein. Die Länder sollten selbst über Freibeträge und Steuersätze entscheiden können – schließlich fließt das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer auch ausschließlich in die Länderkassen.

Wissenschaft widerlegt Lobbyargumente

Die Befürworter der aktuellen Unternehmensprivilegien argumentieren seit Jahren mit dem Schutz von Arbeitsplätzen. Eine Erbschaftsteuer auf Familienunternehmen würde angeblich Betriebe in den Ruin treiben und Beschäftigung vernichten. Diese Behauptung ist wissenschaftlich längst widerlegt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in mehreren Studien gezeigt, dass eine sachgerecht ausgestaltete Erbschaftsteuer weder Arbeitsplätze gefährdet noch Unternehmen schadet.

Entscheidend ist die richtige Dosierung: Ein Steuersatz von 15 Prozent ist selbst für größere Unternehmensvermögen "verkraftbar", wenn die Belastung über längere Zeiträume gestreckt wird und aus den laufenden Gewinnen bezahlt werden kann. Internationale Studien gehen sogar noch weiter und zeigen, dass Unternehmen unter Erbenführung häufig schlechter abschneiden als solche unter professionellem Management. Sie sind öfter insolvent, investieren weniger und hemmen die wirtschaftliche Dynamik.

Deutschland ist in dieser Hinsicht ein Extremfall: Nur 28 Prozent der deutschen Milliardäre haben ihr Vermögen selbst erwirtschaftet – die niedrigste Quote weltweit nach Dänemark. Das Land entwickelt sich zunehmend von einer Leistungs- zu einer Erbengesellschaft, in der Erfolg mehr vom Geburtsglück als von Talent und Fleiß abhängt.

Das perfide System der "bedürftigen" Milliardäre

Die absurdesten Auswüchse zeigt die Praxis der Verschonungsbedarfsprüfung. Erben können sich systematisch "arm rechnen", indem sie zum Zeitpunkt der Übertragung kein verfügbares Privatvermögen vorweisen – unabhängig davon, welche Milliardengewinne das geerbte Unternehmen später abwirft. Ein medial bekannt gewordener Fall ist der des Axel-Springer-Vorstandschefs Matthias Döpfner, der trotz seiner einflussreichen Position und millionenschweren Bezüge als "bedürftig" galt.

Das System ist so konstruiert, dass mit steigendem Unternehmenswert auch das Ausmaß der Begünstigung zunimmt. Je größer das Erbe, desto wahrscheinlicher ist die Steuerbefreiung. Das Ergebnis: Die Erbschaftsteuer in Deutschland hat sich zu einer Art umgekehrter Robin-Hood-Steuer entwickelt, die die Reichen verschont und die Mittelschicht belastet.

Die Entscheidung des Jahrhunderts

Beide Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben das Potenzial, das deutsche Steuersystem grundlegend zu verändern. Sollte Bayern mit seinem Antrag Erfolg haben, könnten die Freibeträge erstmals seit 15 Jahren deutlich steigen und regionalisiert werden. Dies würde Millionen von Familien entlasten, aber nichts an den Privilegien der Superreichen ändern.

Noch weitreichender wären die Folgen, wenn das Gericht die Unternehmensbegünstigung für verfassungswidrig erklärt. Dies könnte das Ende der systematischen Bevorzugung von Firmenerben bedeuten und zu einer gleichmäßigeren Besteuerung aller Vermögensarten führen. Eine solche Entscheidung würde Milliarden von Steuermehreinnahmen generieren und könnte für eine aufkommensneutrale Reform genutzt werden: niedrigere Steuersätze für alle bei gleichzeitig höheren Freibeträgen.

Internationale Mahnung und gesellschaftliche Sprengkraft

Selbst die OECD, die Organisation der Industrieländer, mahnt Deutschland zu einer Reform. In ihrem aktuellen Wirtschaftsbericht empfiehlt sie explizit, die Steuerlast von der Arbeit weg hin zu vermögensbezogenen Steuern zu verschieben. Die deutsche Erbschaftsteuer wird als ineffizient und ungerecht kritisiert, ihre regressiven Effekte als wirtschaftsschädlich bezeichnet.

Die gesellschaftlichen Dimensionen gehen weit über Steuertechnik hinaus. Deutschland gehört bereits heute zu den Ländern mit der höchsten Vermögensungleichheit unter den westlichen Demokratien. Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt über 35 Prozent des Gesamtvermögens, während die ärmere Hälfte nur zwei Prozent ihr Eigen nennt. Diese Schere wird durch die derzeitige Erbschaftsteuer noch weiter geöffnet statt geschlossen.

Zeitenwende in Sicht

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden für 2025 erwartet und könnten eine der größten Steuerreformen der vergangenen Jahrzehnte auslösen. Unabhängig vom juristischen Ausgang ist bereits jetzt klar: Das derzeitige System der Erbschaftsteuer ist weder gerecht noch effizient. Es privilegiert eine kleine Schicht von Superreichen auf Kosten der Allgemeinheit und untergräbt das Leistungsprinzip, das eigentlich das Fundament einer sozialen Marktwirtschaft bilden sollte.

Die anhängigen Verfahren bieten die Chance auf einen Neuanfang – hin zu einem System, das wirklich nach Leistungsfähigkeit besteuert und dabei sowohl den Schutz der Familie als auch die Chancengleichheit aller im Blick behält. Ob diese Chance genutzt wird, entscheidet sich in den kommenden Monaten in Karlsruhe. Die Auswirkungen werden Generationen prägen.