Das kostenlose oder ermäßigte Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei, ebenso wie der geldwerte Vorteil, der sich aus der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung ergibt. Die Erstattung privat getragener Stromkosten gestaltet sich hingegen komplizierter. Bei Dienstwagen zählt dies als steuerfreier Auslagenersatz. Die Verwaltung hat die Anwendung von Pauschalen erweitert.
Privates Elektrofahrzeug zuhause laden: Erstattung steuerpflichtig
Wenn ein Arbeitnehmer sein privates Elektrofahrzeug zu Hause auflädt, sind steuerfreie Erstattungen nicht möglich. Die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für private Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge gilt als steuerpflichtiger Arbeitslohn.