Ab dem 1.1.2024 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12 € auf 12,41 €.
Hiermit verbunden ist auch eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei den Minijobs von 520 € pro Monat auf 538 € pro Monat.
Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 €. Die Höchstarbeitszeit bei Minijobbern beträgt wegen der Koppelung von Mindestlohn und der Minijob-Verdienstgrenze wie bisher rund 43 Stunden pro Monat (538 €/12,41 €).
Die Anpassung des Mindestlohns lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt.
Der Mindestlohn gilt weiterhin u. a. nicht für
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung,
- Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung,
- Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung sowie
- ehrenamtlich Tätige.