Ab dem 1.1.2024 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12 € auf 12,41 €. 

Hiermit verbunden ist auch eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei den Minijobs von 520 € pro Monat auf 538 € pro Monat. 

Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 €. Die Höchstarbeitszeit bei Minijobbern beträgt wegen der Koppelung von Mindestlohn und der Minijob-Verdienstgrenze wie bisher rund 43 Stunden pro Monat (538 €/12,41 €).

Die Anpassung des Mindestlohns lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. 

Der Mindestlohn gilt weiterhin u. a. nicht für 

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, 
  • Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung, 
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung sowie 
  • ehrenamtlich Tätige.