Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören auch Zuwendungen des Arbeitsgebers an seinen Arbeitnehmer.
Hinsichtlich der Durchführung von Betriebsveranstaltungen gilt dies auch für die Begleitpersonen der Arbeitnehmer.
Soweit solche Zuwendungen den Freibetrag von 110 € je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG) nicht übersteigen, gehören sie jedoch nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und bleiben steuerfrei
Dieser Freibetrag von 110 € soll ab 01,01,2024 auf 150 € angehoben werden.